Regione: Turingia
Dialogo

Unterbringung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst von den Landratsämtern

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages

8 Firme

Raccolta voti terminata

8 Firme

Raccolta voti terminata

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

Questa è una petizione online des Thüringer Landtages.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Thüringer Landtages

Welches Ziel hat die Petition? Änderung des Unterbringungsgesetzes bezüglich der Verfahrensweise einer Unterbringung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst

Welche Entscheidung wird beanstandet? nein

Wie wird die Petition begründet? Für eine Unterbringung nach dem Thüringer Unterbringungsgesetz muss zwingend ein "psychiatrisches Ereignis" stattgefunden haben. In der Regel wird sich die herbeigerufene Polizei als erste staatliche Institution damit befassen, die den Sozialpsychiatrischen Dienst benachrichtigt und um Abklärung bittet. Sind die Voraussetzungen für die 24-stündige Unterbringung gegeben, dann sollte für die Verbringung in die wohnortnahe Psychiatrie (sollte im Gesetz stehen) der Rettungsdienst mitwirken. Ein Rettungsarzt dürfte die Entscheidung vom bezüglichen Dienst des LRA fachlich nachvollziehen können und bei gleicher ärztlicher Meinung, die ebenso schriftlich festzuhalten ist, die Verbringung, falls nötig (dazu bitte gesetzliche Regelungen zum Schutz der GKV), durch eine kassenärztliche Verordnung, die nur der Rettungsarzt als Kassenarzt ausstellen darf, den Abtransport in Form einer Rettung zu gewährleisten. Hierzu ist jedenfalls die medizinische Indikation nachweislich aufzustellen und zu begründen. Anderenfalls, zum Beispiel bei Freiwilligkeit in die Psychiatrie, dürfte eine sofortige polizeiliche Verbringung in das Fachkrankenhaus genügen.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Sinn meiner Bitte um Änderung bzw. Erweiterung des Gesetzes ist die Gewährleistung einer selbständigen Überprüfung des Unterbringungsvorganges und damit Vorbeugung von ärztlicher Fehlbehandlung oder gar Korruption.

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Dati della petizione

Petition gestartet: 26/11/2018
Petition endet: 07/01/2019
Regione: Turingia
Categorie:

Novità

  • In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von sieben Mitzeichnern unterstützt. Die Voraussetzungen für eine öffentliche Anhörung zu der Petition lagen somit nicht vor.

    Unabhängig davon hat sich der Petitionsausschuss inhaltlich mit dem Anliegen befasst und die Landesregierung um Stellungnahme gebeten. Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) teilte zur Petition zu den verschiedenen Schwerpunkten Folgendes mit:

    Wohnortnahe Psychiatrie
    Eine Auswahl der psychiatrischen Klinik eines gegen den Willen unterzubringenden psychisch kranken Menschen richtet sich nach den im Thüringer Krankenhausplan festgelegten Versorgungsbereichen... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

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