Kraj : Nemecko

Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - Novellierung des § 15 Stasi-Unterlagen-Gesetz (Recht von nahen Angehörigen Vermißter oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 15 StUG (Stasi-Unterlagen-Gesetz) wie folgt zu ändern:(1) Nahen Angehörigen ist zu Aufklärungs- und Nachforschungszwecken über das Leben Vermisster oder Verstorbener auf Antrag Auskunft zu erteilen, sofern keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt werden. Im Antrag nach Satz 1 ist das Verwandtschaftsverhältnis zu der vermissten oder verstorbenen Person nachzuweisen.(2) § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3, und Abs. 2 bis 6 gelten entsprechend.

Dôvody

Die Neufassung von § 15 Abs. 1 und Abs. 2 StUG soll den nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener die gleichen Rechte auf Auskunft, Akteneinsicht und Aktenherausgabe wie Betroffenen geben und schafft die bisherige- widersprüchliche- Beschränkung ihrer Zugangsrechte auf bestimmte Verwendungszwecke ab. Diese Beschränkung ist vor dem Hintergrund, dass den nahen Angehörigen gem. § 1004, 812, 825 BGB, Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG die Klagebefugnis zur Geltendmachung des postmortalen Persönlichkeitsrechtes zusteht, als widersprüchlich anzusehen. Es ist schwer vermittelbar, wie diese Personen in personeller Identität Rechtsverletzer und- bewahrer sein können. Zudem sind es im allgemeinen Archivrecht die nahen Angehörigen, die einer Verkürzung von Schutzfristen zustimmen müssen, möchte ein Forscher vorzeitig Einblick in die Akten des Verstorbenen nehmen. Es ist auch schwer nachzuvollziehen, wieso gem. § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StUG fremde Forscher spätestens 30 Jahre nach dem Tod der Verstorbenen, wenn auch zum Zweck der Aufarbeitung, einen relativ ungehinderten Zugang zu den Akten erhalten sollen, den nahen Angehörigen dies aber auch völlig unabhängig von Fristen nur zu bestimmten Zwecken möglich sein soll (vgl. Nomos-BR/Stoltenberg/Bossack StasiUG/Klaus Stoltenberg/Carolin Bossack, 1. Aufl. 2012, StUG § 15 Rn. 1-2). Die mit dieser Petition angestrebte Novellierung beabsichtigt diese Einschränkungen des Akteneinsichtsrechts naher Angehöriger gänzlich zu streichen.

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