Urheberrecht - Aufhebung der sogenannten GEMA-Vermutung

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag

62.842 handtekeningen

De petitie is afgesloten

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De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die sogenannte GEMA-Vermutung (§13c UrhWahrnG) aufzuheben und somit die Umkehr der Beweislast als unzulässig zu erklären.

Reden

Die GEMA umschließt ca. 57.000 Künstler, was nur noch einen geringen Bruchteil, der internationalen und vor allem im Internet vertretenen Künstler, ausmacht.Durch die der Umkehr der Beweislast müssen Internetdienste, Konzerte, Clubs und Bars die GEMA-Vermutung widerlegen, um von jeglichen GEMA Gebühren befreit zu sein.Dies erfordert einen enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand seitens der Veranstalter, da für jedes einzelne Lied alle beteiligten Urheber vorgelegt und auf GEMA-Mitgliedschaft überprüft werden müssen.Zusätzlich wird aufgrund der GEMA-Vermutung in Streitfällen, wie z.B. unbekannten Urhebern, zugunsten der GEMA entschieden.Die GEMA-Vermutung ist ein veraltetes Gesetz, das in dieser Form im 21. Jahrhundert nichts mehr zu suchen hat.

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petition gestartet: 28-08-2012
Petition endet: 09-10-2012
Regio: Duitsland
Categorie:

Nieuws

  • Pet 4-17-07-44-041870Urheberrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    soweit es um eine zukünftige Anpassung der Rechtslage an den sich verän-
    dernden Musikmarkt geht;
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die sogenannte GEMA-Vermutung (§ 13c UrhWG)
    aufzuheben und somit die Umkehr der Beweislast als unzulässig zu erklären.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, infolge der Umkehr der
    Beweislast müssten Internetdienste, Konzertveranstalter... verder

Nog geen voor argument.

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