56 allekirjoitukset
Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, das Bundesurlaubsgesetz § 5 Teilurlaub Absatz (1) wie folgt zu ändern: Anspruch auf ein dreihundertfünfundsechzigstel des Jahresurlaubs für jeden Tag des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer.
Perustelut
Aktuell hätte jemand, der vom 1. bis zum Letzten eines Monats arbeitet Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs, während jemand, der vom 15. eines Monats bis zum 15. des nächsten Monats arbeitet überhaupt keinen Urlaubsanspruch.In ähnlichem Maße betroffen sind Arbeitnehmer, deren Vertrag nicht zum ersten eines Monats beginnt und die für diesen ersten Monat keinen Urlaubsanspruch erwerben.In der Summe kann das bedeuten, dass man bei einem befristeten Vertrag zwar ein komplettes Jahr arbeitet, aber nur für elf Monate Urlaubsansprüche erwirbt.Das ist nicht gerechtfertigt.
Linkki vetoomukseen
Irrotettava lippis QR-koodilla
lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
23.11.2018
Vetoomus päättyy:
07.01.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 23.5.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan