Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 23.5.2020
Tämä on verkkoadressi des Deutschen Bundestags.
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, das Bundesurlaubsgesetz § 5 Teilurlaub Absatz (1) wie folgt zu ändern: Anspruch auf ein dreihundertfünfundsechzigstel des Jahresurlaubs für jeden Tag des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer.
Aktuell hätte jemand, der vom 1. bis zum Letzten eines Monats arbeitet Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs, während jemand, der vom 15. eines Monats bis zum 15. des nächsten Monats arbeitet überhaupt keinen Urlaubsanspruch.In ähnlichem Maße betroffen sind Arbeitnehmer, deren Vertrag nicht zum ersten eines Monats beginnt und die für diesen ersten Monat keinen Urlaubsanspruch erwerben.In der Summe kann das bedeuten, dass man bei einem befristeten Vertrag zwar ein komplettes Jahr arbeitet, aber nur für elf Monate Urlaubsansprüche erwirbt.Das ist nicht gerechtfertigt.
Vetoomus aloitettu:
22.11.2018
Keräys päättyy:
07.01.2019
Alue:
Saksa
Aihe: