Reģions: Vācija

Verbesserung der Kennzeichnung alkoholhaltiger Lebensmittel

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
181 atbalstītājs 181 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Kennzeichnung alkoholhaltiger Lebensmittel zu verbessern: Produkte, die Alkohol als Zutat enthalten, sollten einen gut lesbaren und schnell auffindbaren Hinweis auf Alkohol tragen. Auch in Lebensmitteln, die keine Zutatenliste tragen, sollte Alkohol gekennzeichnet werden.Zudem sollte der Begriff „alkoholfrei“ vom Gesetzgeber rechtlich geregelt werden. Das ist sehr nötig im Sinne vieler Menschen, die keinen Alkohol trinken können,sollten oder wollen!

Pamatojums

Viele Kinder, und andere - z. B. kranke- Menschen (nicht nur Alkohol-, sondern auch andere kranke) dürfen keinen Alkohol trinken bzw. sollten das nicht tun. Teilweise können schon sehr kleine Mengen großen Schaden verursachen, etwa bei "Alkoholkranken" diese wieder süchtig machen mit schrecklichen Folgen für sie und evtl. auch Angehörige. Oder z. B. bei vielen Epileptikern Anfälle verursachen mit evtl. fatalen, bis hin zu tödlichen Folgen- ebenso bei anderen Erkrankungen, Unverträglichkeiten, Allergien usw. Auch für Kinder kann schon Alkohol in kleinen Mengen extrem gefährlich werden, auch schon über deren Mütter während der Schwangerschaft .... Und viele Menschen wollen auch einfach keinen Alkohol trinken, etwa auch aus religiösen Gründen (deshalb wird für diese Petition auch unter Vertretern div. Religionen, kranker Menschen, Kinderschutzorganisationen usw. geworben). Die Petition teilt auch grundsätzlich die Einschätzung aus Sicht der Verbraucherzentrale:"Viele Lebensmittel enthalten Alkohol, ohne dass auf der Verpackung darauf hingewiesen wird*. Verbraucherbeschwerden zeigen,dass Alkohol selbst in der Zutatenliste leicht übersehen wird. Aus unserer Sicht muss die Kennzeichnung alkoholhaltiger Lebensmittel daher verbessert werden: Produkte, die Alkohol als Zutat enthalten, sollten einen gut lesbaren und schnell auffindbaren Hinweis auf Alkohol tragen. Auch in Lebensmitteln, die keine Zutatenliste tragen, sollte Alkohol gekennzeichnet werden.Zudem sollte der Begriff „alkoholfrei“ vom Gesetzgeber rechtlich geregelt werden. " Der Aufwand hierfür ist ja auch nicht übermäßig groß, es bedarf einfach besserer Gesetze, und ist im Sinne unzähliger Menschen!*Beispiele:Selbst der Hinweis „alkoholfrei“ gewährleistet nicht, dass kein Alkohol im Produkt enthalten ist, denn er ist rechtlich nicht geregelt. In „alkoholfreiem“ Bier können bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol stecken.Eine Angabe des Alkoholgehalts ist nur bei Getränken, die mehr als 1,2 Volumenprozent enthalten, vorgeschrieben, nicht aber bei festen Lebensmitteln.Einige Lebensmittel brauchen kein Zutatenverzeichnis zu tragen. Dies sind zum Beispiel lose verkaufte Produkte wie Schwarzwälder Kirschtorte oder Soßen und Eisbecher in Gaststätten. Auch bei Kleinstverpackungen wie Portionspackungen in Hotels oder lose verkaufte Ostereiern darf das Zutatenverzeichnis fehlen. Der enthaltene Alkohol ist dann für Verbraucher meist nicht zu erkennen.Auch Aromen können Alkohol enthalten. Wird Alkohol als Lösemittel für Fruchtauszüge oder Aromen verwendet, die wiederum beispielsweise Kuchen zugesetzt werden, so ist er nicht kennzeichnungspflichtig. Verarbeitete Lebensmittel können auf diese Weise 0,01 bis 0,2 % Alkohol enthalten.Aufgrund von Gärungsprozessen findet sich Alkohol auch in vielen Lebensmitteln – z.B. in reifen Bananen, Sauerkraut, Apfel-/Traubensaft, in Weißbrot etc. Meist bleibt die Menge unter 1%,für kranke u.a.Menschen aber evtl. schon fatal. Das muss bisher nicht gekennzeichnet werden

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