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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Werbung begleitet uns tagtäglich und prägt auch unsere Weltanschauung maßgeblich. Genau deswegen sollte für ihren Inhalt Verantwortung getragen werden und keine Diskriminierung von Menschen erlaubt sein; hierbei beziehen wir uns vor allem auf den Einsatz von Sexismus und Rassismus um die Verkaufszahlen zu steigern.
Dôvody
Wie schon im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt dargelegt, ist es wichtig die Chancengleichheit aller Menschen zu fördern. Diskriminierende Werbung hält Stereotype und Vorurteile aufrecht und sorgt somit dafür, dass genau dieses Anliegen untergraben wird.
Wir beziehen uns hierbei auch auf §§2,3 Art 3 GG:
§2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
§3 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.