Alueella: Saksa

Verbot von Lachgas-enthaltenden und Lachgas-freisetzenden Produkten

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

13 allekirjoitukset

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

13 allekirjoitukset

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Wir fordern den Bundestag auf, Produkte vom Grundsatz her zu verbieten, für welche dezidiert Lachgas (N2O) produziert und hernach in die Atmosphäre freigesetzt wird (über den gesamten Lebenszyklus des Produktes betrachtet). Ausnahmen sollten nur so lange gelten, bis N2O-emissionsfreie Alternativen existieren (regelmäßige Überarbeitung erscheint mindestens alle 2 Jahre). Finanzielle Aspekte sollten für die Definition von Ausnahmen keine Berücksichtigung finden.

Perustelut

Es sind Produkte im Handel erhältlich, welche vermeidbar Lachgas (N2O) in die Atmosphäre freisetzen. Lachgas hat laut IPPC nahezu 300mal so klimaschädlich wie CO2. Zusätzlich ist Lachgas mittlerweile hauptverantwortlich für die Schädigung der Ozonschicht. Zu den im Handel erhältlichen Produkten zählt z. B. Sprühsahne, bei der Lachgas häufig als Treibmittel benutzt wird. Insbesondere da Schlagsahne auch ohne Treibmittel hergestellt werden kann, ist der durch Sprühsahne verursachte Beitrag zur globalen Erwärmung nicht zu vertreten. Verbote erscheinen zwar in diesem Fall als geeignetes, da wirkungsvolles und schnelles Mittel für Produkte bei denen Alternativen vorhanden/möglich sind. Jedoch erscheinen Verbote EINZELNER Produkte wenig geeignet, um das Problem zu lösen, da hier zum Einen der Aufwand in einem ungünstigen Verhältnis zum Ergebnis stünde und da zum Anderen dieser Aufwand von jenen Akteuren betrieben werden müsste, welche Verbote erwirken wollen. Bei der im o. g. Petitionstext verwendeten umgekehrten Logik läge der Aufwand hingegen bei jenen Akteuren, welche Ausnahmen vom generellen Verbot zu erwirken suchen. Die regelmäßige Überarbeitung der Ausnahmen-Liste setzt zudem Anreize, Alternativen zu entwickeln, da hier automatisch Märkte erzeugt würden: Entwickler von Lachgas-freien Alternativen könnten sich sicher sein, dass Ihre Produkte gekauft würden, da durch ihre Produktentwicklung die Lachgas-freisetzenden vorherigen Produkte automatisch die Daseinsberechtigung (Ausnahmetatbestand) verlieren würden.Der Zusatz “dezidiert” schließt z. B. N2O-Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden von diesem Verbot aus, welche als unerwünschter Nebeneffekt entstehen. ohne dass dies für den Nutzungszweck des Produktes intendiert ist. Derlei N2O-Emissionen sind zwar genau so schädlich und möglichst zu vermeiden, aber sie können nicht gänzlich abgeschafft sondern nur so weit als möglich reduziert werden. Hintergrund: Die in Böden ablaufenden biologischen Prozesse hängen auch von der Menge und Art der Düngung ab. Deshalb erscheinen Verbote in solchen Fällen nicht als geeignetes Mittel. Erfolgversprechender erscheinen hier z. B. Anreize und Sanktionierungen welche sich nach der Menge der Emissionen richten.

Linkki vetoomukseen

Kuva QR-koodilla

Irrotettava lippis QR-koodilla

lataa (PDF)

Vetoomuksen tiedot

Petition gestartet: 29.10.2019
Petition endet: 14.02.2020
Alueella: Saksa
Aihe:

Uutiset

Väittely

Ei vielä väitteitä puolesta

Ei vielä väitteitä vastaan

Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

Lahjoita nyt