Regione: Germania

Verbot von vermieteten E-Scootern

Richiedente
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 Supporto 25 in Germania

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  1. Iniziato 2021
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  3. Presentata
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Inoltro

Mit der Petition wird ein Verbot von vermieteten E-Scootern gefordert.

Motivazioni:

Behinderungen:Die Anbieter und die Politik haben es seit 2017 nicht geschafft ein erträgliches Konzept für die Nutzung und vor allem das Parkieren der e-Scooter zu entwickeln. Derzeit ist das Abstellen der Scooter an beliebigen Stellen erlaubt. Das führt zu erheblichen Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer (Scooter werden auf Gehwegen, Fahrbahnen und sogar auf Bahnschienen abgestellt). UmweltverträglichkeitGanz anders als von den Beteibern und Verleihern behauptet sind e-Scooter kein umweltfreundliches Fortbewegungsmittel. Die Roller werden mit umweltschädlichen Batterien betrieben, nächstens meist mit Verbrennungsfahrzeugen in der Stadt verteilt und von spaßigen Zeitgenossen gerne auch mal in Flüsse versenkt, wo die Batterien erheblichen Schaden verursachen. GefährdungEine Gefährdung geht nicht nur von den wild geparkten Rollern als Stolper- und Fallstricke aus, sondern auch dadurch, daß oft ungeübte Fahrer die Fahrzeuge nicht beherrschen. In Unkenntnis der Vorschriften werden die Scooter häufig auf Radwegen (in beliebiger Richtung) verwendet und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer. Sind die Fahrenden dabei alkoholisiert, potenziert sich die Gefahr für andere. Vollgestellte InnenstädteAufgrund der ungehemmten Zulassung von Leihanbietern werden die Innenstädte von den Rollern zahlreicher Anbieter zugeparkt. Selbst wenn e-Scootern sinnvoll wären (was mit dieser Petition bestritten wird), könnte eine eingeschränkte Vergabe an zuverlässige Anbieter (welche u.a. dafür Sorgen daß keine Behinderungen und Gefährdung von den parkenden Fahrzeugen ausgeht) für eine maßvolle Reduktion der Fahrzeuge sorgen. Das ist von der Politik jedoch nicht angestrebt. SinnhaftigkeitE-Scooter werden entgegen der Behauptungen von Anbietern und Lobby-Verbänden in der Mehrzahl nicht zum bequemen Abkürzen der letzten Meile als Ergänzung zu anderen öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt. Stattdessen dienen Sie in der überwiegenden Zahl Jugendlichen als bezahlbares Spassgefährt, mit dem auch gerne mal gegen sämtliche Regeln Verstoßen wird. Fazit: Ein Verbot der Vermietung von e-Scootern würden einige der o.g. Mißstände erheblich eingrenzen. Wer einen e-Scootern trotz der genannten Nachteile noch für ein unabdingbares Verkehrsmittel hält, kann ein solches Fahrzeug kaufen, auf seinen Namen zulassen und damit die Verantwortung für das Fahrzeug übernehmen. Dänemark hat bereits ähnliche Konsequenzen gezogen.

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