Região: Alemanha
 

Verbraucherschutz - Einbauvorgaben für SIM-Karten in elektronischen Geräten (größtmögliche SIM-Karte ohne Halterung oder Standard-Halterung)

O requerente não é público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

752 Assinaturas

A petição não foi aceite.

752 Assinaturas

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta finalizada
  3. Enviado
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

A petição é dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

I.Mit der Petition wird gefordert:1) In elektronischen Geräten müssen jeweils ausgehend von der konkreten Größe des Geräts die größtmöglichen SIM-Karten ohne Halterung für SIM-Karten eingebaut werden.2) Sollten Halterungen erforderlich sein, so werden den Herstellern konkrete Vorgaben für die Halterungen gemacht bzw. die Hersteller müssen sich auf Standard-Halterungen für eine unbestimmte Vielzahl von Geräten verständigen, die einfach und überall zu bekommen sind.

Razões

Nun hat das alte Handy eine SIM-Karte, die mitsamt der Halterung der Karte im Gerät verloren ging. Ich habe eine neue SIM-Karte besorgt, musste dann aber feststellen, dass die Karte nicht ohne Halterung ins Gerät geht: Die Standard-SIM wurde zur Mini-SIM, die in eine Halterung passen musste, die aber nicht da war.Der Versuch, die Halterung im nächsten Handy-Laden oder beim Markt (50 km entfernt) zu besorgen, ging fehl: Ein jedes Gerät habe seinen eigenen SIM-Kartenhalter.Ich sehe das irgendwie nicht ein: Erst macht man die Karten künstlich klein, dann braucht man spezifische SIM-Kartenhalter. Würde man die SIM-Karten nicht klein machen, könnte man, wie z. B. in meinem Handy, den Gerätedeckel öffnen und die Karte einstecken bzw. herausnehmen, ohne dass eine spezielle Halterung erforderlich ist.Also macht man die Karten klein und verwendet künstlich kleine Halterungen, um dem Kunden nicht nur beim Einlegen bzw. Herausnehmen der Karten zu nerven sondern auch, um einen künstlichen Grund zu schaffen, damit beim Verlust der Halterungen neue Geräte gekauft werden müssen.II. Die vorstehende Problematik wird durch die Bundesregierung der Europäischen Union unterbreitet, könnten die Hersteller doch durch die eingebauten gerätespezifischen SIM-Karten eine marktbeherrschende Stellung ausnutzen und diejenigen, die SIM-Kartenhalter verlieren, zum Kauf neuer Geräte animieren. Zudem müssen auch auf Reisen durch die Union ggf. SIM-Kartenhalter erneuert werden können.

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Detalhes da petição

Petição iniciada: 16/10/2018
Fim da coleta: 29/11/2018
Região: Alemanha
Categoria:  

Novidades

  • Petitionsausschuss

    Pet 1-19-09-7125-012031
    92237 Sulzbach-Rosenberg
    Verbraucherschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung
    Mit der Petition werden Einbauvorgaben für SIM-Karten in elektronischen Geräten
    gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass in elektronischen
    Geräten jeweils ausgehend von der konkreten Größe des Geräts die größtmöglichen
    SIM-Karten ohne Halterung für SIM-Karten eingebaut werden müssten. Sollten
    Halterungen erforderlich sein, so sollen den Herstellern konkrete Vorgaben für die
    Halterungen gemacht werden bzw. die Hersteller sollen sich auf Standardhalterungen für
    eine unbestimmte Vielzahl von Geräten verständigen, die einfach und überall zu
    bekommen seien.
    Die SIM-Karten würden bewusst künstlich klein gemacht und für jedes Gerät sei ein
    spezifischer SIM-Kartenhalter erforderlich. Auf diese Weise versuchten die Hersteller,
    einen künstlichen Grund zu schaffen, damit beim Verlust der Halterungen neue Geräte
    gekauft werden müssten.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
    38 Mitzeichnungen und zehn Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten,
    dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
    Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
    Petitionsausschuss

    Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass eine SIM-Karte eine Chipkarte ist,
    die in ein Mobiltelefon eingesteckt werden kann, um den jeweiligen Nutzer innerhalb des
    Mobilfunknetzes zu identifizieren.
    Die SIM-Karten, die von den Mobilfunknetzbetreibern ausgegeben werden und auch nach
    Übergabe an den Kunden weiterhin im Eigentum des Netzbetreibers verbleiben, werden
    in Zusammenarbeit mit anderen Netzbetreibern, Endgeräteherstellern,
    Netzwerkkomponentenherstellern und anderen interessierten Kreisen im Europäischen
    Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) spezifiziert und im Konsensprinzip
    verabschiedet.
    Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass Normung und Standardisierung
    zunächst eine Aufgabe der Wirtschaft ist, wobei Normen nicht verpflichtend sind,
    sondern Unternehmen sich freiwillig dazu entschließen können, die Vorgaben zu
    beachten. Der Staat legt hier Rahmenbedingungen fest, die technisch in Normen und
    Standards berücksichtigt werden müssen. Normung wirkt deregulierend, weil die
    interessierten Kreise schneller, flexibler und sachkundiger als der Staat technische
    Standards setzen, auf die der Staat Bezug nehmen kann.
    Vor dem Hintergrund, dass die o. g. interessierten Kreise sich bereits auf eine
    Weiterentwicklung der SIM-Karte, nämlich der eingebetteten SIM
    (embedded SIM – eSIM), die im Endgerät fest eingebaut wird, geeinigt haben, sollte in
    Zukunft ein SIM-Kartenwechsel und der etwaige Einsatz von SIM-Kartenträgern ohnehin
    entfallen. Ein Wechsel des Netzbetreibers wird hier nur noch „virtuell“ auf Softwarebasis
    durchgeführt.
    Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag der Petitionsausschuss im
    Ergebnis mithin keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erkennen. Er empfiehlt
    daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
    werden konnte.

    Begründung (PDF)

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