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Verbraucherschutz - Verbot des Einsatzes von Reserve-Antibiotika in der Tierhaltung

Versoeker nie publiek nie
Die petisie is gerig aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Begin 2018
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Hierdie is 'n aanlyn petisie des Deutschen Bundestags.

Die petisie is gerig aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Einsatz von Reserve-Antibiotika in der Tierhaltung schnellstmöglich zu verbieten. Kläranlagen müssen nachrüsten damit multirestistente Keime nicht weiter in die Umwelt gelangen und Menschenleben gerettet werden.

Rede

Viele Antibiotika weisen inzwischen Resistenzen auf und sind in Ihrer Wirkung nutzlos geworden.Die Medizin hält für Notfälle jedoch sogenannte Reserve-Antibiotika zur Verfügung.Diese werden nur gegeben, wenn es um Leben oder Tod geht. Viele Menschen können dadurch gerettet werden, weil das Reserve-Antibiotikum noch eine gute Wirksamkeit besitzt.Derzeit stehen aber auch den Veterinär-Medizinern diese wirksamen Mittel zur Verfügung und sie werden gerne bei den Tieren eingesetzt, wodurch auch hier antibiotikaresistente Keime entstehen und so in den Kreislauf mit dem Menschen kommen. Ein Reserve-Antibiotika-resistenter Keim gegen Colistin ist z. B. schon aufgetreten.Da es nur sehr wenige Reserve-Antibiotika gibt, die dem Menschen derzeit (noch) helfen, muss unbedingt verhindert werden, dass es auch hier zu resistenten Keimen kommt, verursacht durch die Tierhaltung. Geht der Nutzen dieser wertvollen Medikamente verloren, werden jährlich tausende Menschen mehr an bakteriellen Infektionen sterben.Dänemark soll hier z. B. schon ein Verbot ausgesprochen haben.Ein schnelles Verbot rettet Menschenleben, jetzt und in der Zukunft.Stellen Sie sich vor, Sie oder Ihr Kind haben eine Lungenentzündung, eine Blutvergiftung oder eine schwere Darmentzündung und es hilft kein Antibiotika mehr. Daran sind früher viele Menschen gestorben und werden auch wieder sterben, wenn hier nicht schnellstmöglich eingegriffen wird. Bereits in 5 von 12 Proben aus deutschen Gewässern wurden Resistenzien gegen Colistin gefunden. In 12 von 12 Proben aus Flüssen, Bächen und Badeseen wurden multiresistente Keime gefunden. Es ist bereits 5 vor 12!

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Inligting oor die petisie

Petisie begin: 2018-02-05
Versameling eindig: 2018-03-19
Streek: Deutschland
kategorie:  

nuus

  • Pet 3-19-10-7125-003523 Verbraucherschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten
    und beschlossen:

    1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
    Landwirtschaft und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung – zu
    überweisen,
    2. die Petition allen Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit die Reduzierung von
    Gewässerbelastungen durch Nachrüstung von Kläranlagen angesprochen ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird ein Verbot des Einsatzes von Reserve-Antibiotika in der
    Tierhaltung gefordert. Auch müssten Kläranlagen nachgerüstet werden, um zu
    verhindern, dass multiresistente Keime in die Umwelt gelangen.

    Es wird ausgeführt, dass gegen viele Antibiotika Resistenzen bestünden. Für Notfälle
    gebe es so genannte Reserve-Antibiotika. Durch diese könnten viele Menschen
    gerettet werden. Reserve-Antibiotika stünden jedoch auch Tierärzten zur Verfügung.
    Durch die Behandlung von Tieren könne es auch gegen diese Antibiotika zu
    resistenten Keimen kommen. Dies müsse durch das Verbot des Einsatzes von
    Reserve-Antibiotika in der Tierhaltung verhindert werden.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht wurde. 324 Mitzeichnende haben das
    Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat zudem mehrere weitere Petitionen
    mit einem vergleichbaren Anliegen erhalten, die wegen des Sachzusammenhanges
    mit der vorliegenden Petition gemeinsam behandelt werden. Es wird um Verständnis
    dafür gebeten, falls nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte dargestellt wurden. Der
    Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung die
    Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu dem Anliegen abzugeben. Die
    parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden dargestellt Ergebnis:

    Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Bildung
    und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und
    Landwirtschaft (BMEL) haben die Deutsche Antibiotikaresistenzstrategie (DART) der
    Bundesregierung entwickelt. Diese sowie die Nachfolgestrategie DART 2020
    umfassen neben der Entwicklung neuer Antibiotika, alternativer Therapien und
    verbesserter Diagnostik sektorübergreifende und sektorspezifische Maßnahmen zur
    Eindämmung der Ausbreitung der Antibiotikaresistenz.

    Die Bundesregierung hat ausgeführt, dass es seit vielen Jahren strikte Vorschriften
    für den Einsatz von Antibiotika bei Tieren gebe. Weiterhin gebe es umfangreiche
    Nachweispflichten. Antibiotika werden beim Tier grundsätzlich nur nach tierärztlicher
    Verschreibung eingesetzt. Für eine derartige Verschreibung muss eine so genannte
    Indikation vorliegen, die vorher durch den Tierarzt festgestellt wurde. Ein Einsatz als
    Wachstumsförderer ist ebenso unzulässig wie ein Einsatz zur routinemäßigen
    Prophylaxe. Mit dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
    (16. AMG-Novelle) wurde das Antibiotikaminimierungskonzept auf den Weg
    gebracht, das die fortlaufende Reduktion des Antibiotikaeinsatzes bei Masttieren als
    Zielgröße verfolgt. Mit diesen Maßnahmen sind die Antibiotikamengen nach den
    Ausführungen der Bundesregierung zwischen den Jahren 2011 und 2016 um 56,5
    v.H. gesunken. Dies entspricht einer Veränderung der Menge von 964 t auf 742 t.
    Darin enthalten ist ein Rückgang der Colistinabgabemengen von 127 t um 46,67 v.H.

    Die Anwendung von so genannten Reserveantibiotika muss jedoch noch restriktiver
    werden. Aus Gründen des Tierschutzes müssen jedoch auch kranke Tiere mit diesen
    Wirkstoffen behandelt werden, wenn dies notwendig ist. Die am 1. März 2018 in Kraft
    getretenen neuen Regelungen der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
    verfolgen das Ziel, den verantwortungsvollen und gezielten Einsatz von Antibiotika in
    der Tierhaltung zu stärken. Bestimmte, für Menschen besonders wichtige Antibiotika,
    dürfen künftig bei bestimmten Tieren wie Rindern, Schweinen, Puten, Hühnern,
    Hunden und Katzen nur noch dann angewendet werden, wenn sie für die jeweilige
    Tierart zugelassen sind. Die so genannte „Umwidmung“ von Antibiotika bei diesen
    Tierarten ist daher verboten. Beim Einsatz von Antibiotika bei den wichtigsten
    Nutztierarten muss der Tierarzt zudem im Rahmen der Behandlung in bestimmten
    Fällen testen, ob der Krankheitserreger gegen Antibiotika resistent ist. Dies bedeutet,
    dass zuvor ein Antibiogramm angelegt werden muss.

    Soweit mit der Petition eine Nachrüstung von Kläranlagen gefordert wird, stellt der
    Petitionsausschuss fest, dass Kläranlagen Eintragspfade für antibiotikaresistente
    Bakterien sind, ebenso wie Abschläge von Regenüberlaufbecken sowie diffuse
    Abschwemmungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Bundesregierung
    weist darauf hin, dass eine 4. Reinigungsstufe für Kläranlagen nur einen der
    Eintragspfade berücksichtigt. Die verfügbaren Verfahren bei der Reduktion von
    Spurenstoffen und resistenten Bakterien seien zudem unterschiedlich wirksam. Die
    Entscheidung darüber liege bei den zuständigen Landesbehörden. In dicht
    besiedelten Gebieten oder bei Gewässern mit hohem Abwasseranteil ist die 4.
    Reinigungsstufe nach den Ausführungen der Bundesregierung eine Option. Ebenso
    wichtig seien jedoch Vorsorgemaßnahmen, die den Eintrag von Spurenstoffen im
    Allgemeinen und Antibiotika im Speziellen bereits an der Quelle soweit wie möglich
    reduzieren.

    Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit entwickelt
    derzeit eine Spurenstoffstrategie, im Rahmen derer Minderungsmaßnahmen an der
    Quelle der Anwendung sowie der Entsorgung etabliert werden sollen. Dies betrifft
    auch die Minimierung des Eintrags von Humanarzneimitteln ebenso wie die
    Diskussion zu Gewässerrandstreifen.

    Der Petitionsausschuss nimmt das Thema „Antibiotikaresistenz“ sehr ernst. Als
    wichtigen Bestandteil der Spurenstoffstrategie sieht er eine Reduzierung von
    Gewässerbelastungen durch Antibiotika. Die Bundesregierung hat darauf
    hingewiesen, dass nach derzeitiger Kenntnislage nicht sicher beurteilt werden kann,
    ob die Aufrüstung kommunaler Kläranlagen mit einer erweiterten Reinigungsstufe zur
    Reduktion antibiotikaresistenter Bakterien in Gewässern erforderlich ist. In diesem
    Zusammenhang weist der Petitionsausschuss auf das Forschungsvorhaben des
    Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Verbundprojekt „HyReKA“, hin, bei
    dem die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien durch Abwasser untersucht wird.
    Der Forschungsverbund HyReKA soll einen aktiven Beitrag zum umweltbezogenen
    Umweltschutz der Bevölkerung leisten. Er setzt sich aus Forschern verschiedener
    Fachrichtungen, kommunalen Wasserwirtschaftsbetrieben und Industriepartnern
    zusammen. Er hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, Einträge von antibiotikaresistenten
    Bakterien, Antibiotikaresistenzgenen und Antibiotikarückständen in die Umwelt, z.B.
    durch Abwasser, qualitativ und quantitativ zu untersuchen. Auch soll die
    Rückverfolgbarkeit von antibiotikaresistenten Erregern und Resistenzgenen auf
    deren Ursprungsorte geprüft werden. Auf der Basis des Ergebnisses dieses
    Forschungsprojektes soll in Handlungsempfehlungen formuliert werden.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition dem BMEL und dem BMBF im
    Hinblick auf dieses Forschungsprojekt sowie auf weitere Maßnahmen zur
    Verringerung der Antibiotikaresistenzen zu überweisen und den
    Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit die Reduzierung von
    Gewässerbelastungen durch Nachrüstung von Kläranlagen angesprochen ist.

    Begründung (PDF)

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