Reģions: Vācija

Verjährung von Steuerschulden erst nach 30 Jahren

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
24 Atbalstošs 24 iekš Vācija

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  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, dass Steuerschulden erst nach 30 Jahren verjähren.

Pamatojums

Steuerschulden sind Schulden an der Gemeinschaft und sollten erst nach 30 Jahren oder besser gar nicht verjähren.Die Zahlungsverjährung im Steuerrecht beträgt grundsätzlich fünf Jahre, siehe § 228 AO. Die Zahlungsverjährung beginnt gemäß § 229 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist. Werden die entsprechenden Verfahren wie Mahnung etc. verschleppt bin ich die Schulden also recht schnell los.Im privaten Bereich (rechtskräftiger Titel) beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre! (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB)Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie Steuerschulden in Millionenhöhe entstehen können. Beim "normalen" Bürger wird die Einkommensteuer (Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer) direkt an das Finanzamt abgeführt, bei nicht fristgerechter Abgabe der Einkommensteuererklärung erhält man schnell eine Mahnung inklusive Säumniszuschläge obwohl bereits alles bezahlt ist. Klein- und Mittelständische Unternehmen müssen monatlich/vierteljährlich Ihre Steuermeldungen und Zahlungen leisten und werden regelmäßig geprüft, und ebenfalls recht schnell, inklusive Säumniszuschläge, abgemahnt.Nur die großen Unternehmen sind in der Lage solch hohe Schulden anzuhäufen. Eine längere Frist zur Abgabe der Steuererklärung wäre nachvollziehbar da sich die Prüfung derselben komplizierter und aufwendiger gestaltet. Um Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden wäre aber eine sofortige Sicherheitsleistung als Abschlagszahlung relativ schnell zu ermitteln und zu leisten. Wenn ein Untermehmen dazu nicht in der Lage ist, ist bereits Gefahr im Verzuge oder die Insolvenz steht bereits vor der Tür.

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Jaunumi

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Es ist schlichtweg falsch, dass die Steuerschulden einfach so nach 5 Jahren verjähren. Die Verjährung wird mit jeder Mahnung des Finanzamts unterbrochen und beginnt neu. Eine Gesetzesänderung würde also nichts bringen. Denn bei großen Unternehmen ist das Eintreiben von Steuerschulden eh ungewollt und bei kleinen Unternehmen - bei denen man auch mal die Steuerschuld durch nichts tun "erlassen" könnte, schwebt dann Jahrelang ein Damoklesschwert über dem Kopf.

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