Reģions: Vācija

Verkürzung der Spekulationsfrist bei privaten Immobilienverkäufen

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird die Verkürzung der Spekulationsfrist von bis zu zehn Jahren bei privaten Immobilienverkäufen auf maximal ein Jahr gefordert (gleich ob Eigennutzung oder Fremdnutzung/vermietete Immobilien).

Pamatojums

Die aktuelle Coronavirus-Situation stellt sehr viele Menschen vor zum Teil äußerst große wirtschaftliche Hürden. Viele können ihre Kredite in absehbarer Zukunft nicht oder nur sehr schwer bedienen. Hinzu kommt bei vermieteten Immobilien auch die Sonderregelung zugunsten der Mieter hinsichtlich des Rechts auf Aussetzung der Mietzahlungen, ohne eine Kündigung des Mietverhältnisses befürchten zu müssen (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht). Sicherlich ist diese Regelung mit Schutzfunktion auch sinnvoll. Sollten private Immobilienbesitzer (gleich ob eigene Nutzung oder vermietete Immobilien) jedoch in finanzielle Schieflage geraten oder kurz davor stehen, so sollten sie zumindest in der Lage sein, den finanziellen Ruin mit einhergehender etwaiger Zwangsversteigerung oder sogar Privatinsolvenz durch Verkauf der Immobilie abzuwenden. Die „Spekulationssteuer“ kann sich hier zu nicht unerheblichen Beträgen aufsummieren und den Verkäufer unter Umständen mit einer etwa zusätzlich anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung der finanzierenden Bank oder sogar zusätzlich fällig werdenden Rückzahlungen von erhaltenden staatlichen Förderungen mit Restschulden zurücklassen. Auch wäre durch die Einbeziehung der vorstehenden Regelung in das Corona-Maßnahmenpaket die Kaufkraft der Betroffenen weiterhin gewährleistet und sie könnten eventuell auch eine längere "Durststrecke" mit Kurzarbeit o. ä. schadlos überstehen bzw. das Erfordernis der Inanspruchnahme von Sozialleistungen entbehrlich machen. Ebenso gab es in den letzten Jahren - nicht zuletzt aufgrund zahlreichreicher Förderungen (z. B. das Baukindergeld) sowie niedriger Zinsen - einen enormen Zuwachs an Immobilienkäufen. Ausreichend liquide Investoren haben kaum ein Problem damit die Spekulationsfrist auszusitzen, Menschen, die jedoch nun in einem wirtschaftlich sehr engem Korsett leben müssen, können oft nicht so lange warten ohne einen wirtschaftlichen Ruin befürchten zu müssen. Eine Verkürzung der Spekulationsfrist auf ein Jahr für Verkäufe ab Ausbruch der Pandemie (verbunden mit der Maßgabe das die Immobilienkäufe jeweils vor Ausbruch des Coronaviruses erfolgt sind) wäre ein wichtiger Schritt, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, weiterhin ausreichend liquide zu sein. Evtl. könnte man statt Verkürzung der Spekulationsfrist auch über eine gänzliche Abschaffung der Spekulationssteuer für private Immobilienverkäufe nachdenken, notfalls auch temporär für zwei oder drei Jahre und nur betreffend Immobilienkäufe vor Ausbruch der Pandemie verbunden mit der Maßgabe, dass es sich um rein private Immobilienverkäufe handelt, welche ab Ausbruch der Coronavirus-Pandemie getätigt werden.

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Informācija par petīciju

Sākās petīcija: 30.08.2020
Petīcija beidzas: 02.10.2020
Reģions: Vācija
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