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Terveys

Verkürzung der Sperrfrist für die Blutspende nach Tattoos und Piercings auf vier Wochen

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Bundesärztekammer
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  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Die Sperrzeit nach frisch gestochenen Tattoos und Piercings liegt bei mindestens 4 Monaten. Wir fordern eine Verkürzung dieser Wartezeit auf 4 Wochen.

Perustelut

Studios haben sehr strenge Auflagen, egal ob Tattoofarben, Nadeln oder Kanülen - Sterilität, Sauberkeit, Qualität und Hochwertigkeit sind für ein gutes Studio keine Frage.

Achten Sie bei Ihrem Hausarzt einfach einmal darauf, wie sauber und steril eine handelsübliche Blutabnahme in der Regel ist… Nun besuchen Sie ein Tattoo-Studio und achten dort auf die selben Aspekte. Ich bin mir sicher: Diese Standards können Sie sich bei Ihrem Arzt nur wünschen!

Tattoo- und Piercingstudios werden regelmäßig vom Gesundheitsamt kontrolliert, so können professionelle Studios eine Verifizierung für die Vorlage bei der Blutabnehmestelle erhalten. Durch die Weitergabe dieses Belegs an interessierte Kunden, können diese belegen, dass Sie durch lizenziertes Personal gestochen wurden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat das Infektionsrisiko durch Tätowierungen mit der Wahrscheinlichkeit "Möglich" eingestuft.

Die Möglichkeit einer Infektion besteht jedoch auch durch einen Schnitt, oder einen Holzsparn...die Sperrfrist von (mindestens) 4 Monaten ist also nicht gerechtfertigt.

Der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes gab in eine Prognose bekannt, in der mit einem Rückgang der Blutkonserven bis 2031 um 12 Prozent gerechnet wird - ihr benötigt also unser BUNTES BLUT!

Mehr Infos unter: https://www.facebook.com/BuntesBlut

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Die Inkubationszeit der mit Piercing oder Tattooing möglicherweise übertragenen Kankheiten ist z.T. über 4 Wochen. Sie können also bei den vorgeschriebenen Untersuchungen über die Unschädlichkeit der Blutkonserve bei zu kurzer Karenzzeit nicht mit Sicherheit erkannt werden. Die Gefährdung des Transfusionsempfängers ist damit gegeben. Die Unversehrtheit des Empfängers ist höherwertiges Recht als das Recht auf Blutspende.

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