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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird die Verlängerung der im Sozialschutz-Paket II getroffenen Sonderregelung zur Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds (ALG I) um 3 Monate für Ansprüche, die bis zum 31. Dezember 2020 endeten, weiterhin bis zum 31. Dezember 2021 gefordert.
Perustelut
Die Streichung der Sonderregelung benachteiligt diejenigen, deren Anspruch in 2021 endet. Die im Sozialpaket II getroffene Sonderregelung bezieht sich auf die außergewöhnliche Krisensituation im Rahmen der Corona-Pandemie. Diese Situation besteht unverändert weiter fort. Diejenigen, deren ALG I spätestens im Dezember 2021 ausläuft, sind darüber hinaus besonders betroffen, da die Arbeitslosigkeit mitten in der Pandemie eintrat und nicht davor. Für diese Gruppe gibt es nun keinerlei Schutzmaßnahmen mehr. Gleichzeitig sind aber die Chancen und Möglichkeiten, aktuell und in den kommenden Monaten eine neue Beschäftigung aufzunehmen, weiterhin gravierend eingeschränkt. Die Streichung der Sonderregelung fand ohne öffentliche Begründung statt und ist somit weder nachvollziehbar noch akzeptabel.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
09.05.2021
Vetoomus päättyy:
03.06.2021
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 11.2.2022
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan