Reģions: Vācija

Verpflichtender Sachkundenachweis für Heimtierhalter gemäß § 2 Tierschutzgesetz

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

53 Paraksti

Petīcija ir parakstīta

53 Paraksti

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird ein verpflichtender Sachkundenachweis für Heimtierhalter gemäß § 2 Tierschutzgesetz gefordert.

Pamatojums

Eine Schulung, die tierartspezifisch stattfinden sollte, kann bürgernah in tierärztlichen Praxen durch tierärztliche Fachangestellte durchgeführt werden, auch Tierheime und Tierschutzvereine sind ausreichend prädestiniert.In den Bundesländern, in denen bereits der Hundeführerschein gesetzlich vorgeschrieben ist, entfällt dieser Nachweis für Hundehalter.In den Bundesländern, in denen die gesetzliche Vorschrift zum Hundeführerschein fehlt, ist die Grundlage der Schulung für Hundehalter die Hundeschutzverordnung.Für alle anderen Heimtiere, Katzen, Frettchen, Nagetiere, Vögel und Exoten sind die Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. geeignet, die nötigen Kenntnisse zur Tierhaltung zu vermitteln. Damit wäre sichergestellt, dass eine einheitliche Schulung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland möglich ist.Das, was den Merkblättern fehlt, können tierärztliche Fachangestellte, infolge TFA, Tierheime und Tierschutzvereine glaubhaft vermitteln. Dabei handelt es sich um:•Kosten für eine Grundausstattung•Anschaffungskosten (die meisten Tiere müssen zu zweien gehalten werden)•Monatliche Kosten für Ernährung und Pflege•Kosten für tierärztliche Präventivmaßnahmen, z. B. impfen, Kastration, usw.•Kosten für mögliche auftretende Krankheiten•Tipps für eine TierkrankenversicherungEine solche Schulung sollte tierartspezifisch gestaltet sein, und die Dauer von 60 Minuten nicht überschreiten und ist durch eine Bescheinigung zu bestätigen. Die entstehenden Kosten trägt der Tierhalter. Kurse könnten auch online angeboten werden. Dann muss sichergestellt werden, dass eine Verifizierung der Person möglich ist. Die Ausweis-App wäre eine solche Möglichkeit oder z.B. ein PostIdent-Verfahren bei der Anmeldung zu einer solchen Schulung.Diese Bescheinigung sollte in Kopie bei Tierheimen, Tierschutzvereinen und Züchtern abgegeben werden, wenn man ein Tier erwerben oder kaufen möchte und sollte gesetzlich vorgeschrieben werden.Natürlich kann diese Regelung durch den Onlinehandel mit Tieren unterlaufen werden. Langfristig aber wird ein Wandel in der Gesellschaft eingeleitet. Zudem habe ich die Hoffnung, dass die Bundesregierung den Onlinehandel doch noch stark reguliert, denn der illegale Tierhandel mit Heimtieren und auch unter Schutz stehenden Tierarten hat längst kriminelle Ausmaße angenommen und kann nicht anhaltend toleriert werden.Insofern ist der Sachkundenachweis der erste Schritt und vor allem ein Schritt in die richtige Richtung.Langfristig erwarte ich•Eine Entlastung der Tierheime•Entlastung der Veterinärämter•Rückgang von Spontankäufen und darauffolgenden Privatabgaben über das Internet und in Tierheime

Saite uz petīciju

Attēls ar QR kodu

Noplēšama lapiņa ar QR kodu

lejupielādēt (PDF)

Informācija par petīciju

Sākās petīcija: 16.11.2020
Petīcija beidzas: 09.12.2020
Reģions: Vācija
Kategorija:

Jaunumi

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Pagaidām nav PRET argumentu.

Palīdziet stiprināt pilsoņu līdzdalību. Mēs vēlamies padarīt jūsu bažas dzirdamas un palikt neatkarīgiem.

Veiciniet tūlīt