Ausweisung des Oliver Thomas aus der Bundesrepublik Deutschland

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Grund der Sperrung

Petitionen gegen Gerichtsurteile sind nur dann zulässig, wenn weitere Rechtsmittel auf dem normalen Rechtsweg gefordert werden oder eine gesetzliche Regelung gefordert wird, die eine mit den Petitionen angegriffene Rechtsprechung für die Zukunft unmöglich machen würde.

Betreffend: Nach Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt die Unschuldsvermutung „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ - In der Petitionen gegen das Gerichtsurteil werden auch keine Rechtsmittel auf dem normalen Rechtsweg oder eine zukünftige gesetzliche Regelung gefordert.

Text der Petition

Wir Fordern die Ausweisung von Oliver Thomas aus der Bundesrepublik Deutschland und damit auch die verbundenen Rechte als Deutscher bzw Bürger dieses Landes.


Oliver Thomas wurde des Mordes angeklagt, doch trotz intensiver Ermittlung der Polizei konnte es ihm leider nicht nachgewiesen werden, da er sich mit dem getöteten Mahmud K. alleine aufgehalten hatte.Nach der Schilderung des Ankeglagten hatte er Mahmud K. Aus Notwehr getötet und im Wald verschaart.Wenn es Notwehr war wieso hat er dies nicht sofort gemeldet?Wir fühlen uns nach diesem Vorfall in Deutschland nicht mehr sicher und möchten nicht das solche Menschen unter uns unbemerkt verweilen.Wir glauben nicht an die Unschuld des Oliver T. Er ist ein bekannter Intensivtäter und befindet sich zurzeit in Haft , wo er gerade eine Haftstrafe von 3 Jahren wegen Drogenhandels in nicht geringer Menge absitzen muss.

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