Kraj : Nemecko

Verwaltungsgerichtsbarkeit - Änderung des Verbandsklagerechts

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
59 59 v Nemecko

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Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen, dass das Verbandsklagerecht zum Wohle der Bevölkerung geändert wird.

Dôvody

Mit dem Verbandsklagerecht im Umweltbereich, dem Umweltbehelfsgesetz und der Aarhus-Konvention können zur Zeit Naturschutzverbände gegen Infrastrukturprojekte klagen. Die Bürger haben nur dann das Recht zu klagen, wenn sie von Enteignung bedroht sind. Und auch gegen politische Entscheidungen, die die Bevölkerung betreffen, haben sie kaum rechtlich die Möglichkeit vorzugehen. Hinzu kommen noch gewaltige finanzielle Belastungen, die eine Klage mit sich bringt. Und wenn man klagt, geht es ungerecht zu. Es ist nicht ausgewogen zwischen Kläger (Bürger) und Beklagten (Bund, Länder und Gemeinden).Daher ist eine Änderung dringend notwendig. Damit es gerecht zugeht müssen Bürgervereine, die wegen einer Klage gegründet werden, das Recht haben ebenfalls Klagen zu können, wenn es zum Wohle der Allgemeinheit ist. Das muss in der Vereinssatzung stehen und begründet sein. Die Begründung ist unantastbar. Sie kann nicht angefochten werden durch ein Gerichtsverfahren, das von der Politik oder Verwaltung angestrengt wird, um eine Klage zu verhindern oder zu verzögern.Damit Bürgervereine klagen dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Nach einen politischen Beschluss müssen klagende Bürgervereine innerhalb von 6 Wochen gegründet sein und im Vereinsregister eingetragen sein. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl des Beklagten (Bund, Länder und Gemeinden) und beträgt 1% der Bevölkerung. Der klagende Bürgerverein muss über eine öffentliche Webseite erreichbar sein und die Satzung und Gründe für die Klage darlegen und die Webseite muss immer auf dem Laufenden halten werden.Zudem müssen die Bürgervereine und auch die Naturschutzverbände eine Rechtsschutzversicherung erhalten, die dann die Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtskosten übernimmt. Finanziert wird das von den Beklagten, denn die Beklagten brauchen sich über Kosten keine Gedanken zu machen.Es muss zudem ausgewogen sein. Das heißt: Wenn die Beklagten (Bund, Länder und Gemeinden) zum Beispiel drei Anwaltskanzleien bestellen, müssen die Kläger das Recht und die Mittel bekommen, dass sie ebenfalls drei Anwaltskanzleien einsetzen können. Wenn die Beklagten sieben Gutachter einsetzen müssen auch die Kläger das Recht und die Mittel bekommen, sieben Gutachter einzusetzen.Unterstützen Sie bitte meine Petition, denn es ist im öffentlichen Interesse, dass es vor Gericht gerecht zugeht.

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