Reģions: Vācija

Wahlfreiheit für an Corona erkrankte Patienten hinsichtlich stationärer und ambulanter Pflege

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Atbalstošs 16 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

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  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, die Wahlfreiheit von an SARS-COV-2, Corona-Virus, COVID 19 erkrankten Patienten zu erhalten, was die Wahl zwischen stationärer und ambulanter Pflege anbelangt. Patienten und Menschen, die in der Folge der Virus-Pandemie erkranken, können FREI wählen zwischen stationärer und ambulanter Pflege, um das Recht auf selbstbestimmtes Leben, selbstbestimmtes Sterben zu erhalten und Kliniken und Intensivstationen zu entlasten. Keine Pflicht zur stationären Therapie.

Pamatojums

Laut Berichten von Politikern und Medien droht eine Überlastungen von Kliniken, Krankenhäusern und Intensiv-Stationen in der Folge der Corona-Virus-Pandemie. Kliniken, Intensiv-Stationen können mit Hilfe von pflegenden Angehörigen, die oft bereits seit vielen Jahren aktiv sind und mit Hilfe von ambulanten Pflegediensten zumindest teilweise entlastet werden. Erst vor wenigen Wochen hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe festgestellt, dass es nicht nur das Recht auf selbstbestimmtes Leben, sondern auch auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt. Besonders auch für chronisch kranke und behinderte Menschen, darüber hinaus für alle Menschen ist es wichtig, dass auch in Zeiten einer Virus-Pandemie die elementarsten Grundrechte, Menschenrechte und die Würde von Menschen erhalten, gewahrt und geschützt werden. Mit der Erhaltung und Gewährung der Wahlfreiheit der Patienten für eine stationäre oder ambulante Therapie und Pflege im Falle der Erkrankung mit SARS-COV-2, Corona-Virus und COVID19 kann zumindest teilweise dazu beigetragen werden, eine würdige Pflege und Therapie für Menschen jeden Alters auch in der Krise zu gewährleisten. Darüber hinaus können mit jedem Menschen, der sich für die ambulante Pflege und Therapie zuhause entscheidet, die Kliniken, Krankenhäuser und Intensivstationen wirkungsvoll geschont und entlastet werden. Krankenkassen können und sollten alle zur ambulanten Pflege erforderlichen Mittel wie Beatmungsgeräte auch pflegenden Angehörigen und ambulanten Pflegediensten zur Verfügung stellen, nebst Infusionen, Medikamenten und sonstigen Hilfemittel für Therapie und Pflege. Bei leichten und milden Verlaufs-Formen wird ohnehin bereits die häusliche Quarantäne mit Erfolg durchgeführt. Auch bei mittelschweren und schweren Verlaufsformen ist mit Hilfe von freiwillig, tätigen, pflegenden Angehörigen und mit Hilfe von ambulanten Pflegediensten die sichere und würdige Pflege zuhause, auch in Quarantäne möglich und Hilfe ein Peak oder genauer eine Überlastung der stationären Einrichtungen, Kliniken und Intensivstationen zu reduzieren.

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