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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Wahlgesetz dahingehend geändert wird, dass deutsche Staatsangehörige, die im Ausland ihren ständigen Wohnsitz haben, ihr Wahlrecht auf Bundesebene auch dahingehend ausüben können, dass bei den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate, Generalkonsulate) Wahllokale eingerichtet werden für die deutschen Staatsangehörigen in ihrem konsularischen Amtsbezirk.Für die Bundesländer wird dies in Amtshilfe geleistet.
Gerekçe
Das deutsche Wahlrecht für Ausland ist die Wahrnehmung des Wahlrechts mit hohen Hürden verbunden. Andere Länder machen dies besser: dort stehen die Auslandsvertretungen für die Wahrnehmung des Wahlrechts zur Verfügung. Damit wird auch nicht das Gastrecht verletzt, weil hierdurch keine politischen Interessen dort berührt sind.Die Auslandsvertretungen würden die Registrierung der Wähler, die Aushändigung der Wahlunterlagen sowie die Durchführung der Wahlen für die deutschen Staatsangehörigen übernehmen, die in ihrem konsularischen Amtsbezirk wohnen.
Dilekçeye bağlantı
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indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
14.06.2019
Dilekçe biter:
12.08.2019
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
tartışma
Henüz KARŞI argüman yok.