Alue: Deutschland
 

Mobbing Endlich Als Straftat Anerkennen

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Vetoomus on osoitettu
Bundesinnenministerium

8 allekirjoitukset

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Dialogi
  5. Epäonnistunut

Vetoomus on osoitettu: Bundesinnenministerium

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

Mobbing und Bossing wird bisher nicht unter Strafe gestellt. Betroffene und Angehörige leiden nicht nur gesundheitlich, sondern haben auch die finanziellen Folgen (Krankheit, Arbeitslosigkeit etc.) allein zu tragen. So darf es nicht bleiben. Mobbing und Bossing müssen endlich als Straftat anerkannt und verfolgt werden, die Verjährungsfrist sollte dabei sehr hoch angesetzt werden, d. h. mindestens 30 Jahre. Die Opfer sind auf jeden Fall angemessen zu entschädigen (z. B. für lebenslange Verdienstausfälle, Behandlungskosten, Schmerzensgeld) Mobbing ist schwere, vorsätzliche Körperverletzung, oft sogar mit Todesfolge. Das muss bestraft werden!

Perustelut

Bisher wird Mobbing nicht unter Strafe gestellt, obwohl es sehr verbreitet ist und unermessbaren Schaden - bei den Betroffenen ebenso wie in der Wirtschaft und Gesellschaft - anrichtet. Viele Opfer bleiben lebenslang geschädigt und können nicht mehr selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Die Täter kommen jedoch ungeschoren davon. So darf es nicht bleiben. Den Opfern muss ein Leben in Würde ohne Abgleiten in das soziale Niemandsland ermöglicht werden. Dazu zählt zum Einen die Bestrafung der Verantwortlichen, zum Anderen auch ein finanzieller Ausgleich. Opfer dürfen nicht in den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Ruin getrieben werden. Dazu wäre auch die Antragsstellung nach dem Opfer-Entschädigungs-Gesetz zu vereinfachen, deren Procedere (bislang nur in Fällen von Gewalttaten) viele Geschädigte aufgrund der hohen psychischen Belastung scheuen.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 16.05.2013
Keräys päättyy: 15.11.2013
Alue: Deutschland
Aihe:  

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    ajankohtana 12.10.2018
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    ajankohtana 2.6.2013
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