Reģions: Vācija

Wasser als Grundrecht

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Petīcija ir adresēta
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
148 Atbalstošs

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Der Bundestag möge beschließen, unser Grundgesetz um folgendes Grundrecht zu erweitern: „Jeder hat das Recht auf Trinkwasser. Die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Wasser ist Aufgabe des Staates.“

Pamatojums

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sauberes Trinkwasser ist eine gemeinsame Ressource. Jeder Deutsche verbraucht täglich 130 Liter dieses öffentlichen Guts. Durch EU-Richtlinien wird die Privatisierung der Wasserversorgung schleichend vorangetrieben, was zu steigenden Preisen und sinkender Wasserqualität führen wird. Schon jetzt ist für Abermillionen Menschen sauberes Wasser unzugänglich. Andere haben zwar Zugang dazu, können es sich aber nicht leisten, da private Anbieter das Wasser überteuert anbieten. Dieser Zustand ist so nicht tragbar. Das haben auch die Vereinten Nationen erkannt. Deshalb haben sie das Recht auf gesundes Wasser in ihren Menschenrechtskatalog aufgenommen. Auch Deutschland hat sich für die Aufnahme dieses Menschenrechts stark gemacht und nun ist es an der Zeit, es als Grundrecht in unserem Grundgesetz zu verankern, sodass es auch einklagbar wird. Wasser darf kein Handelsgut sein, sondern muss ein Grundrecht werden! Der Anspruch auf Trinkwasser muss jedem möglich bleiben, indem er verfassungsrechtlich geschützt wird und damit auch einklagbar ist; Wasser darf keines Falls zum wirtschaftlichen Spekulationsobjekt werden. Deshalb bitten wir Sie, mit uns diese Petition zu unterzeichnen, damit dieser Missstand beseitigt wird.

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Debates

Wasser ist für den Menschen existenziell. Mit der verfügbaren Menge und der Qualität kann und darf es keine Gewinne geben. Wenn auch nur ein Mensch in Deutschland sich Wasser nicht mehr leisten kann ist das ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ohne gleichen.

Pagaidām nav PRET argumentu.

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