Kraj : Německo

Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages - Änderung des § 7 des WBeauftrG (Eingaberecht des Soldaten)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der Bundestag möge beschließen, §7 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Gesetz zu Artikel 45b des Grundgesetzes - WBeauftrG) wie folgt zu ändern:1. Ersetze das Wort "Soldaten" in der Überschrift des §7 WBeauftrG durch das Wort Beschäftigten der Bundeswehr (Soldat/in, Beamter/in, Arbeitnehmer/in)2. Ersetze das Wort "Soldat" in Satz 1 des §7 WBeauftrG durch das Wort Beschäftigten der Bundeswehr (Soldat/in, Beamter/in, Arbeitnehmer/in).

Odůvodnění

Durch die Aussetzung der Wehrpflicht im Jahre 2012, der 26 Jahre andauernden Reduzierung des militärischen und zivilen Personals der Bundeswehr und einer intensiven Aufgabenverdichtung ohne eine angemessene Ressorcenbereitstellung ist die Verankerung der Bundeswehr in der Gesellschaft reduziert worden. Die damit verbundene zivilgesellschaftliche Kontrolle und der demokratische Austausch sind somit geringer geworden. Das (verspätete) Bekanntwerden der Vorfälle in Pfullendorf sind dafür ein Indikator.Diese Entwicklung gibt Anlass zu einer Aufwertung der parlamentarischen Kontroll- und Einflussmöglichkeit. Eine Aufwertung wäre durch ein rechtlich gesetztes Eingaberecht auch durch Eingaben von zivilen Beschäftigten - nicht nur durch Soldaten - der Bundeswehr direkt an den Wehrbeauftragten möglich - insbesondere auch wenn die Implementierung einer sogenannten "Compliance"-Richtlinie umgesetzt wird, um Kommunikation zwischen Beschäftigten der Bundeswehr und z.B. Mitgliedern des Bundestags zu erschweren oder zu verhindern.Insbesondere aufgrund der zunehmenden Durchmischung von Organisationteilen, wie zum Beispiel dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, mit sowohl zivilem als auch militärischem Personal mit teilweise gegenseitigen Vorgesetztenkonstelation etabliert eine Vermischung von militärisch geprägte Führungs- und Organisationkultur (Befehl und Gehorsam) und zivilen Verfahren (kooperativer Führungstil) auch in zivilen Behörden.Dadurch werden unter anderem auch Erwartungshaltungen von Befehl und Gehorsam von militärischen Vorgesetzten gegenüber zivilen Beschäftigen Alltag.Diese Situation weist Konflikt- und Missbrauchspotential auf, welche Geschwindigkeit und Möglichkeit der Aufgabenwahrnehmung von Mitarbeitern der Bundeswehr deutlich einschränkt. Insbesondere die langsame Wahrnehmung von Beschaffungsvorhaben istja auch ein Kritikpunkt des Berichtes des Wehrbeauftragen des Jahres 2016.Es ist demnach davon auszugehen, dass bei einer umfassenden parlamentarischen Kontrolledes >Gesamt

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