Regione: Kanton Baselland
Saugumas

Weiterführung der Verkehrsinstruktion der Polizei BL

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Regierungsrat Basellandschaft
7 Palaikantis

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

7 Palaikantis

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

  1. Pradėta 2015
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Die unterzeichnenden Personen fordern den Regierungsrat auf, ein Angebot zu schaffen, mit welchem die Verkehrsinstruktion der Polizei Basel-Landschaft an den Volksschulen in der heutigen Qualität und Quantität weiter geführt werden kann Aufgrund der geplanten Finanzstrategie wird das reduzierte Instruktionsteam von neu vier Mitarbeitenden ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr in der Lage sein, das bisherige Leistungspaket im Kindergarten sowie auf der Primar- und Sekundarstufe anzubieten (siehe Liste). Um die kantonalen Ausgaben im Sinne der Finanzstrategie nachhaltig senken zu können, fordern wir den Regierungsrat auf, das Angebot der Verkehrsinstruktion durch die Polizei Basel-Landschaft im Kindergarten und in den Primarschulen nicht zu kürzen, sondern den Gemeinden kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. Den Petenten ist es ein Anliegen, dass das heutige wertvolle Angebot nahtlos weitergeführt werden kann.

Priežastis

Aufgrund dieser Strategie wird in Zukunft die Verkehrsinstruktion nicht mehr die gewohnten Dienstleistungen gegenüber der Bevölkerung erbringen könneh. Dies bedeutet konkret, dass folgende lnstruktionen und lnformationen unter diesen Voraussetzungen nicht mehr durchgeführt bzw. angeboten werden können:

l. Die Hälfte der Kindergartenbesuche pro Schuljahr (ca. 2'800 Kinder) Mit den Kindergartenkindern wird nicht mehr jährlich das Uberqueren der Strasse eingeübt.

ll. Die Durchführung der Praktische Fahrrad-Verkehrsschulung (PVS) (ca. 170 Klassen) Die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen und der Kleinklassen werden nicht mehr praxisorientiert auf der Strasse zum Thema Velofahren unterrichtet.

lll. Der Verkehrsunterricht in der Oberstufe Die Schülerinnen und Schüler des 7. und 9. Schuljahres werden nicht mehr unterrichtet.

lV. Der Verkehrsunterricht in den Berufsschulen und Gymnasien Keine Verkehrsprävention für Junglenker mehr an den Berufsschulen Liestal und Muttenz sowie im Gymnasium Laufen.

V. Der Verkehrsunterricht in Sonderschulen und Behindertenheimen Körperlich und geistig benachteiligte Kinder, Jugendliche und Enrvachsene werden zum Thema Sicherheit im Strassenverkehr nicht mehr gefördert.

Vl. Die Durchführungvon Seniorenveranstaltungen Es werden keine Präventionsveranstaltungen mehr zu den Themen Fussgänger, EBike und Autofahren im Alter durchgeführt.

Vll. Die Mitwirkung an lnformations- und Elternabenden Es finden keine Präventionsveranstaltungen z.B. zum Thema Sicher auf dem Schulweg mehr statt.

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