Bürgerrechte

Windkraft - aber nicht auf Kosten der Lebensqualität und Natur!

Petition richtet sich an
Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen
274 Unterstützende
91% erreicht 300 für Sammelziel
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  1. Gestartet 23.03.2024
  2. Sammlung noch 8 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Der Entwurf des 2. Sachlichen Teilplanes Windenergie Mittelthüringen liegt vor und hat u. a. für die Orte Rockhausen, Eischleben und Kirchheim (Amt Wachsenburg) erhebliche Auswirkungen. 


Einzelheiten zum Teilplan können auf der Webseite der Regionalplanung eingesehen werden.

Jeder Bürger kann seine Einwände bis zum 25.04.2024 an die Email teilplan.wind@tlvwa.thueringen.de senden. Eine Vorlage kann hier heruntergeladen werden: Vorlage Stellungnahme


Die geplanten Windvorranggebiete W-27 und WG-10 gefährden meiner Meinung nach das gesundheitliche und physische Wohl der Einwohner vor Ort. Darüber hinaus wird der Naturschutz nicht ausreichend berücksichtigt und die daraus resultierenden Abschaltzeiten werden die überschaubaren Winderträge weiter reduzieren. Ergänzt werden die genannten Nachteile durch den verheerenden negativen Einfluss auf die Volkssternwarte bzw. auf das Ortsbild. Der beobachtbare Nachhimmel wird über Jahrzehnte bzw. dauerhaft gestört.


Gefährdung des gesundheitlichen und psychischen Wohls

Die Gemeinde Kirchheim und deren Einwohner werden schon durch die Bundesautobahn A4 (im Norden) sowie die Bundesautobahn A71 (im Südwesten) stark belastet. Der Verkehrslärm zu Tage als auch zu den Nachtstunden ist allgegenwärtig. Eine weitere Belastung stellt die ICE-Stecke Ebensfeld-Erfurt (im Südwesten) dar, welche an Kirchheim vorbeiführt. Ergänzend werden die Schallimmissionen durch mehrere Hochspannungstrassen im Westen, Süden und Südosten von Kirchheim. Bereits die bestehenden Bauwerke haben eine erhebliche Umfassungswirkung. Mit den ausgewiesenen Windvorranggebieten wird der maximal zumutbare Umfassungswinkel von 180 Grad überschritten. Des Weiteren liegt Kirchheim in einer geologischen Senke, was die Umfassungswirkung deutlich verstärkt. Der aktuelle 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie geht von Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 200 m sowie eines Rotordurchmessers von 170 m aus. Das heißt die Plangeberin rechnet mit der Errichtung von 285 m hohen Windenergieanlagen. Sollten so hohe Windenergieanlagen in dem Windvorranggebiet W-27 bzw. WG10 oder in den oben genannten Prüfflächen errichtet werden, vermitteln die Windenergieanlagen im Zusammenspiel mit den Bestandbelastungen (mehrere Hochspannungstrassen und ein Funkturm) ein erdrückendes Gefühl des „Eingesperrtseins“. Diese erheblichen visuellen Störreize belasten die Gesundheit der Kirchheimer Einwohner. Das Wohn- und Lebensumfeld dient der Sicherung der Lebensqualität. Eine unverhältnismäßige Überprägung des näheren Umfelds von Kirchheim belastet unsere Lebensqualität und Gesundheit massiv. Der Erfurter Dom hat eine Höhe von 82 m, die zu errichtenden Windenergieanlagen wären 3½-mal so hoch. Bei der Bewertung der Umfassung von Siedlungen berücksichtigt die Plangeberin andere Bauwerke (wie Hochspannungstrassen oder Funktürme) nicht ausreichend oder gar nicht. Die Annahme, dass die Freihaltewinkel eingehalten werden und es nicht zu einer Umfassung kommt, ist falsch. [...]

Begründung

[...]

Insbesondere das geplante Windvorranggebiet für Industrie/Gewerbe WG-10 wird durch seine südliche und erhöhte Lage erhebliche Schattenimmissionen verursachen. Werden 285 m hohe Anlagen unterstellt, ergibt sich bspw. bei einem Einstrahlwinkel der Sonne von 8 Grad einen Schattenlänge von ca. 2.100 m. Durch die erhöhte Lage des geplanten Windvorranggebiets WG-10 in Kombination mit der geologischen Tiefe Kirchheims, ist mit einem Schattenwurf von über 2 km, mit ggf. Überschreitung der zulässigen Schattenwurfdauer eines Immissionspunktes auf über 30h/Jahr oder 30min/Tag, zu rechnen. Anlagen für diesen Standort müssten dann mit einer entsprechenden Abschaltautomatik ausgerüstet werden. Gerade in den windstarken Monaten Oktober bis März würden diese Abschaltzeiten zu merkbaren Produktionsverlusten führen. Um den sogenannten „Diskoeffekt“ zu vermeiden, müssten die Rotorblätter dieser Anlagen zusätzlich mit matten Oberflächen ausgestattet werden. Im geplanten Windvorranggebiet W-27 wären vom Schattenwurf die Gemeinden Rockhausen und Eischleben unmittelbar betroffen. Die genannten Einschränkungen sind hier mindestens gleichermaßen zutreffend. Durch die geringeren Abstände sind hier sogar Grenzbelastungen von 100 h bis 300 h im Jahr zu erwarten. Die Herangehensweise der Plangeberin berücksichtig die Interessen und Belange der Bürger nicht ausreichend.


Weitere Zerstörung des Ortbildes

In früheren Zeiten besaß Kirchheim als einziges Dorf in der Region zwei Kirchen. Es existierte neben der noch heute erhaltenen Kirche des „Heiligen St. Laurentius“ eine Ordenskirche der Johanniter. Die Kirche des „Heiligen St. Laurentius“ am nördlichen Ortsrand wurde umfangreich saniert und bildet neben der Volkssternwarte das Herzstück und ein Kulturdenkmal des Dorfes. Die Kirche befindet sich in erhöhter Lage und hat eine über den Ort hinausgehende Raumwirkung. Sie ist für das Ortsbild ein unverzichtbares Kulturdenkmal. Mit der Errichtung von weiteren Windenergieanlagen, mit einer Gesamthöhe von 285 m in unmittelbarer Nähe, wird das schützend würdige Ortsbild zerstört. Der Ausblick von der Volkssternwarte in den Norden über den Ort hinaus, ist bisher relativ unbelastet. Anders verhält es sich mit dem Ausblick in den Süden. Hier reiht sich eine Hochspannungstrasse neben der Anderen vom Osten bis in den Westen.


Umwelt- und Naturschutz

Eine in Thüringen weit verbreitete Brutvogelart ist der Rotmilan. Auch im unmittelbaren Umfeld von Kirchheim hat sich der Rotmilan angesiedelt. Die Brutvorkommen befinden sich in den kleineren Waldflächen entlang der Wipfra von Eischleben über Kirchheim nach Elxleben. Die umliegenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt, bieten neben der Wipfra für den Rotmilan ein optimales Jagdrevier. Das geplante Windvorranggebiet W-27, als auch die oben genannten Prüfflächen, würden inmitten des Jagdreviers ausgewiesen werden. Für den Erhalt des Rotmilans trägt Thüringen eine besondere Verantwortung. Die Plangeberin geht davon aus, dass durch die erhöhte Lage des Windvorranggebietes zur Gera artenschutzrechtliche Verbote nicht betroffen sind. Neben der Gera bietet auch die Wipfra einen Auen- und Feuchtlebensraum. Ein gesonderter Fledermausschutz kann von der Plangeberin nicht ausgeschlossen werden.


Volkssternwarte Kirchheim

Einen Sachverhalt hat die Plangeberin völlig außer Acht gelassen. Die vorgesehenen Windvorranggebiete W-27 und WG-10, als auch die Prüfflächen, haben einen negativen und wesentlichen Einfluss auf die Volkssternwarte Kirchheims. Wie bereits erwähnt, rechnet die Plangeberin mit der Errichtung von bis zu 285 m hohen Windenergieanlagen. Auch wenn durch die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung eine dauerhafte Sicherheitsbeleuchtung vermieden wird, stört unnötige Lichtverschmutzung den beobachtbaren bzw. den messbaren Sternenhimmel. Deep-Sky-Aufnahmen (Langzeitaufnahmen) oder Astrofotografie werden damit erschwert oder unmöglich. Zu bedenken ist auch, dass ein Windpark nicht nur die Taglandschaft, sondern auch die Nachtlandschaft wesentlich beeinträchtigt und eine Vielzahl von nahen Anlagen auch einen Großteil des Sternenhimmels verdecken werden. Die Volkssternwarte Kirchheim hat für die Einwohner eine hohe Bedeutung und die geplanten Vorranggebiet „Windenergie“ für Gewerbe/Industrie WG-10 und WG-27 würde viele Beobachtungen erschweren oder unmöglich machen.


Unzureichende Bewertung von Bestandsflächen/-parks

Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Plangeberin so viele Bestandsparks nicht als Windvorranggebiet ausweist und lieber neue Flächen belastet. Seit der Novellierung des EEGs 2022 ist gesetzlich festgelegt, dass die erneuerbaren Energien im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen. Die Plangeberin bspw. führt jedoch auf, dass der „Hobby“-Verkehrslandeplatz Arnstadt-Alkersleben ein höheres Interesse genießt. Unter anderem wird auf einen Antragsvermerk verwiesen, welcher nicht veröffentlicht wurde.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Sven Fuhrmann aus , Amt Wachsenburg OT Kirchheim
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