Windrad-Stopp in Sümmern und auf’m Gaxberg - jetzt!

Die Petition wurde wegen Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen gesperrt.
Petitionen, die gegen die Nutzungsbedingungen von openPetition verstoßen, werden beendet und sind nicht mehr öffentlich findbar.

Grund der Sperrung

Petitionen mit falschen Tatsachenbehauptungen, fehlenden Quellenangaben oder mit irreführender Unterschlagung von relevanten Tatsachen werden beendet. openPetition behält sich vor, Quellen in umstrittenen Fällen nachträglich einzufordern bzw. wesentliche Tatsachen ergänzen zu lassen. Warum bittet openPetition um Quellen?

Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen (Link/URL): - Neue Wege, Freiflächen und technische Infrastruktur fragmentieren Lebensräume, beeinträchtigen Wanderkorridore und schwächen die ökologische Stabilität und Artenvielfalt. Eine Zerschneidung im o.g. Bereich wirkt langfristig und ist praktisch irreversibel. - Jedes Windrad gibt pro Jahr bis zu 100 kg an umweltschädlichem und nicht abbaubarem Mikropartikelabrieb an die Umgebung ab, und zwar in einem Umkreis von bis zu 1 km - Die Stadt Menden lehnte aus diesen Gründen den Standort in ihrem Schreiben vom 11.06.2024 ab. - Die Stadt Iserlohn hat laut Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationen für Windräder im Flächennutzungsplan von März 2022 die betroffene Fläche entnommen und konzentriert sich auf „Windfarmen“ (mindestens 3 Windräder). - Die Märkische Kreisverwaltung hat das fehlende gemeindliche Einvernehmen im Schreiben vom 28.10.2024 an die Stadt Menden einseitig im Genehmigungsverfahren ersetzt

Die Initiatorin bzw. der Initiator der Petition wurde von der openPetition-Redaktion auf den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen aufmerksam gemacht und hatte fünf Tage Zeit, die Petition zu überarbeiten. Dies ist nicht erfolgt. Die Petition wurde deswegen gesperrt.

Text der Petition

Wir fordern den Verzicht auf den Bau zweier geplanter Windräder in Iserlohn-Sümmern/Bixterhausen und am Gaxberg. Die Anlagen mit einer Gesamthöhe von ca. 240 m sollen in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung sowie in einem ökologisch sensiblen Wald- und Landschaftsraum entstehen. Betreiber ist die Naturstrom Veserde GmbH.

Wir unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien, aber nicht um den Preis irreversibler Schäden in wertvollen Natur- und Naherholungsgebieten und nicht zu Lasten der Anwohner.

Bei Fragen, Anregungen und Ideen erreichen Sie uns unter der E-Mail-Adresse:
windrad-stopp@bigs.nrw


Argumente für einen Windrad-Stopp auf dem Gaxberg:

1) Naturschutz: Eingriff in einen sensiblen Wald- und Landschaftsraum

Der Standort und die angrenzenden Flächen sind Teil eines zusammenhängenden Waldökosystems mit hoher Bedeutung für Klima, Biodiversität und Wasserhaushalt. Windräder dieser Größenordnung erfordern schwere Baumaßnahmen: Rodungen, Zufahrten, Kranstellflächen, Leitungsbau und großdimensionierte Fundamente. Damit geht eine dauerhafte Veränderung von Bodenstruktur, Vegetation und Waldfunktionen einher. Gerade Waldflächen sind als CO₂-Speicher, als Kaltluftentstehungsgebiet und als Rückzugsraum für Arten besonders schützenswert.

2) Artenschutz: Waldkauz, Waldschnepfe, Rotmilan und weitere geschützte Arten

Im betroffenen Waldgebiet kommen geschützte Tierarten vor, darunter o.g. Tierarten. Diese Arten sind auf störungsarme, strukturreiche Wälder angewiesen. Es könnten hier dauerhafte Gefahren durch Kollisionen mit Rotorblättern oder auch Barotraumata bei Fledermäusen entstehen. Der Artenschutz muss hier Vorrang haben. Der geplante Standort befindet sich innerhalb einer Biotopverbundfläche, welche von herausragender Bedeutung für die Region ist.

3) Flora, Fauna und Biotopverbund: Fragmentierung und Zerschneidung

Wälder sind Teil eines Biotopverbundes. Neue Wege, Freiflächen und technische Infrastruktur fragmentieren Lebensräume, beeinträchtigen Wanderkorridore und schwächen die ökologische Stabilität und Artenvielfalt. Eine Zerschneidung im o.g. Bereich wirkt langfristig und ist praktisch irreversibel.

4) Gewässer- und Bodenschutz: Risiken durch Erdarbeiten, Verdichtung und Abflussveränderungen (hier betroffen v.a. das nahegelegene Naturschutzgebiet Abbabachtal und die Serpke)

Waldflächen stabilisieren den Wasserhaushalt: Sie fördern Versickerung, filtern Niederschläge, schützen vor Erosion und sichern die Grundwasserneubildung. Der vorsorgende Gewässer- und Bodenschutz verlangt, dass Standorte mit erhöhter Sensibilität gemieden werden – insbesondere dort, wo Naherholung (3 ausgewiesene Wanderwege), Waldökologie und Wasserschutz (Wasserschutzzone III) zusammenkommen. Die Starkregenmodellierungskarte des MK weist die Verkehrsachse Landhauser Straße und Umgebung bei Hochwasser bereits jetzt als besonders überschwemmungsgefährdet aus.

5) Umweltverschmutzung durch Rotorblätterabrieb:

Rotorblätter von Windrädern können im Laufe der Zeit einem erheblichen Abrieb von Kunstharzen wie Epoxid- oder Polyesterharzen bzw. von Glas- oder Carbonfasern unterliegen. Jedes Windrad gibt pro Jahr bis zu 100 kg an umweltschädlichem und nicht abbaubarem Mikropartikelabrieb an die Umgebung ab, und zwar in einem Umkreis von bis zu 1 km. Das benachbarte Naturschutzgebiet Abbabachtal wäre infolgedessen gefährdet. Aber auch benachbarte Privatgrundstücke wären von Umweltverschmutzung betroffen.

6) Belastungen für Anwohner: Verlust an Lebensqualität, Lärm, Schattenwurf, psychische Belastung

Die geplanten Anlagen liegen in relativer Nähe zu Wohngebieten. Auch bei Einhaltung formaler Grenzwerte können dauerhafte Belastungen auftreten: Betriebsgeräusche (besonders nachts), periodischer Schattenwurf und die mögliche psychische Dauerwirkung durch die massive Dominanz von 240 m hohen Anlagen (auf ca. 50 m Anhöhe). In der Abwägung politischer Entscheidungen darf die Lebensqualität betroffener Anwohner nicht zur Nebensache werden.

7) Wirtschaftliche Folgen: Wertminderung von Immobilien

Für viele Familien ist die eigene Immobilie die wichtigste Vermögens- und Altersvorsorge. Die Nähe zu Windrädern mit Veränderung des Umfeldes, Lärm- Sicht- und Schattenrisiken führen zu Wertminderung und erschwertem Verkauf – also zu einem realen finanziellen Nachteil für die Anwohner.

8) Gefährdung des Iserlohner Bismarckturms als Baudenkmal

Man stelle sich vor: Man besucht den Bismarckturm auf der Kuppe des Seilerwaldes und wirft einen Blick nach Norden. Auf dem benachbarten Gaxberg erheben sich zwei Windräder in einer Höhe von rund 250 m... Charakter und Funktion des Bismarckturms als Aussichtsturm und historisches Baudenkmal sind durch das Projekt aus unserer Sicht dauerhaft gefährdet!

9) Fehlendes gemeindliches Einvernehmen

Die Stadt Menden lehnte aus diesen Gründen den Standort in ihrem Schreiben vom 11.06.2024 ab. Die Stadt Iserlohn hat laut Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationen für Windräder im Flächennutzungsplan von März 2022 die betroffene Fläche entnommen und konzentriert sich auf „Windfarmen“ (mindestens 3 Windräder). Somit haben sowohl die Stadt Iserlohn als auch die Stadt Menden den Gaxberg als Windradstandort abgelehnt.
Die Märkische Kreisverwaltung hat das fehlende gemeindliche Einvernehmen im Schreiben vom 28.10.2024 an die Stadt Menden einseitig im Genehmigungsverfahren ersetzt und per Vorbescheid genehmigt und sich damit nicht nur über die Bedenken der betroffenen Städte, sondern auch über die der Anwohner einfach hinweggesetzt.

Setzen Sie daher gemeinsam mit uns ein Stoppschild!

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