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Wirtschaftspolitik - Berücksichtigung von alternativen wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen im Gutachten

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  1. Algatatud 2013
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wie folgt zu ergänzen: „Der Sachverständigenrat soll in seinen Gutachten in angemessenem Umfang über alternative wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse und deren Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Sozialpolitik berichten.“

Selgitus

Der Sachverständigenrat vertritt überwiegend Positionen der sogenannten neoklassischen Ökonomie (einschließlich der in den Minderheitenvoten geäußerten Positionen). Dies ist die heute dominierende Forschungsrichtung. Daneben gibt es jedoch auch andere Sichtweisen makroökonomischer Zusammenhänge, die von Hochschullehrern im In- und Ausland vertreten werden. Darunter findet sich zum Beispiel die sogenannte neoricardianische Schule. Danach ist die Verteilung des Volkseinkommens ein sozialer Prozess; eine Ansicht, die im Übrigen auch von Adam Smith, dem Begründer der Wirtschaftswissenschaften vertreten wird. Aus Sicht der neoklassischen Ökonomie wird die Verteilung des Volkseinkommens durch den Markt bestimmt. Diese unterschiedlichen Sichtweisen waren Gegenstand der „Cambridge-Kontroverse“, einer Auseinandersetzung, die letztlich zu keiner allgemein akzeptierten Lösung geführt hat. Mit anderen Worten gibt es grundlegende wissenschaftstheoretische Differenzen zu Fragen der Verteilung des Volkseinkommens und es gibt dazu keine allgemein anerkannten gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Das führt zu der Frage, ob der Sachverständigenrat zu Fragen der Verteilungspolitik, zu der auch die Einführung des Mindestlohnes zählt, überhaupt Stellung beziehen sollte. Zumindest sollten die wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen und die Öffentlichkeit darüber unterrichtet werden, dass es bei bestimmten Fragen auch andere Sichtweisen gibt. Die Möglichkeit des Minderheitenvotums ist dazu kein geeignetes Instrument, weil es dazu erforderlich wäre, dass sämtliche Forschungsrichtungen angemessen im Sachverständigenrat vertreten sind. Dies erscheint allein aus Gründen der Praktikabilität nicht durchführbar.

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