Alueella: Saksa

Wohnungseigentum - Heilung einer ordentlichen Wohnraum-Kündigung wegen Zahlungsverzuges von 2 Monatsmieten

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Tukeva 32 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass die Bundesregierung eine Möglichkeit schafft, eine ordentliche Wohnraum-Kündigung wegen Zahlungsverzuges von 2 Monatsmieten zu heilen.

Perustelut

Derzeit sieht das deutsche Gesetz keine Möglichkeit vor, eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges von 2 Monatsmieten aus der Welt zu schaffen („zu heilen“).In der heutigen Zeit kann es schnell passieren, dass ein Mieter unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten gerät, sei es durch Jobverlust, Trennung, Krankheit etc.Der Vermieter hat hier das Recht, den Mietvertrag zu kündigen – ordentlich oder fristlos.Eine fristlose Kündigung kann erfolgen, wenn 2 Monatsmieten nicht gezahlt wurden.Mit dieser Petition werden §§ 543, 569 BGB angegriffen! (aus Mangel Zeichen können diese nicht eingefügt werden)Schon nach Ausbleiben einer Monatsmiete kann der Vermieter ordentlich kündigen. Bei Zahlung des ein-monatigen Mietrückstandes wird das Verschulden der Mietpartei als nicht erheblich angesehen und somit wird die ordentliche Kündigung unwirksam.Während also eine fristlose Kündigung bei Zahlungsrückstand von 2 Monatsmieten geheilt werden kann, ist eine solche Heilung bei einer ordentlichen Kündigung nicht vorgesehen.Insofern wird ein Mieter bei einer ordentlichen Kündigung nach 2 säumigen Mietzahlungen schlechter gestellt als bei einer fristlosen Kündigung! Die Einleitung zu § 543 BGB „wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen“ ist dabei schwammig und jeweils Auslegungssache der Gerichte.Dass die fehlende Heilung einer ordentlichen Kündigung zu großen Rechtsunsicherheiten führt, zeigen eindrucksvoll die häufig zur Berufung führenden Urteile nach Räumungsklagen!Jeder Vermieter/rechtliche Beistand eines Vermieters formuliert also neben einer fristlosen gleichzeitig - zumeist - hilfsweise eine ordentliche Kündigung. Selbst, wenn der Mieter also die fristlose Kündigung heilen kann, bleibt die ordentliche Kündigung bestehen.Die jüngste Entscheidung des LG Berlin (66 S 90/17) vom 13.10.2017 hat hier zumindest den Rechtsmissbrauch des hilfsweisen Antrages erkannt.Hier muss die Regierung dringend Rechtssicherheit schaffen und eine endgültige und allgemein gültige Regelung ins Gesetz aufnehmen!Ich fordere deshalb die Bundesregierung auf, diese erhebliche Gesetzeslücke zu schließen und die Heilungsmöglichkeiten der fristlosen Kündigung auf die ordentliche Kündigung zu übertragen.

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