Περιοχή: Bahlingen

Zone 30 in ganz Bahlingen

Η αναφορά απευθύνεται σε
Straßenverkehrsamt Emmendingen

81 Υπογραφές

Η συλλογή ολοκληρώθηκε

81 Υπογραφές

Η συλλογή ολοκληρώθηκε

  1. Ξεκίνησε Σεπτεμβρίου 2024
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διαλόγο με τον παραλήπτη
  5. Απόφαση

Αίτηση προς: Straßenverkehrsamt Emmendingen

In ganz Bahlingen sollte Tempo 30 gelten. Von Ortsschild zu Ortsschild. Zum Schutz unserer Kinder und Tiere und im Nebeneffekt als Lärmschutz.

Αιτιολόγηση

Leider haben meine Versuche bei der Gemeinde und beim Straßenverkehrsamt in EM kein Erfolg gehabt. Die Silberbrunnenstraße wird von vielen Kindern auf dem Weg zur Schule überquert. Sie ist kurvig und schlecht einsehbar. Hier ist Tempo 50. Laut Aussage aus EM ist hier bisher nichts nennenswertes passiert und somit kein Grund gegeben etwas zu ändern. Warum muss in Deutschland immer erst etwas passieren, bevor Behörden tätig werden? Das kann und will ich nicht akzeptieren! Bitte schließen Sie sich dieser Petition an. Besten Dank

Σας ευχαριστώ πολύ για την υποστήριξή σας, Maximilian Weiß, Bahlingen
Ερώτηση προς τον εκκινητή

Κοινοποίηση αιτήματος

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Στοιχεία για το ψήφισμα

Ξεκίνησε η υποβολή αίτησης: 08/09/2024
Λήξη συλλογής: 07/03/2025
Περιοχή: Bahlingen
Κατηγορία: Μεταφορές

Νέα

  • Die Petition wurde eingereicht

    στον/-ην/-ο 19.04.2025
    "Die Unterstützer der Petition unterstützen mit ihren Unterschriften die Absicht der Gemeinde, in der Silberbrunnenstraße einen Fußgängerüberweg einzurichten.

    Der Bundesgesetzgeber hat in vergangenen Jahr die Vorschriften dahingehend geändert, dass der wichtigen Bedeutung des Fußgängerverkehrs mehr Rechnung getragen wird. So sollen beispielsweise Fußgängerüberwege jetzt auch vorab mit lenkender Wirkung eingerichtet werden können und nicht erst dann wenn viele Fahrzeuge und Fußgänger unterwegs sind.
    Als letzter Puzzleteil in diesem typisch deutschen Regelungsdschungel, wurde nun die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) neu gefasst, die auch die Details für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs regelt. Der Bundesrat hat der VwV-StVO am 21.3.2025 zugestimmt, so dass diese kurzfristig in Kraft treten wird.

    Auf dieser neuen rechtlichen Grundlage werde ich den Antrag der Gemeinde zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Silberbrunnenstraße erneut stellen. Diesem Antrag werde ich die Petition samt Unterschriften beifügen.

    Ich informiere Sie darüber, wenn ich den Antrag gestellt habe."

    (Email von Bürgermeister Lotis vom 05.04.25)

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