Zulassung zum Straßenverkehr - Aufhebung der Beschränkung an Warnschallzeichen für Fahrräder (gemäß § 64 a (StVZO))

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
141 Unterstützende 141 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

141 Unterstützende 141 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die in § 64 a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung für Fahrräder formulierte Beschränkung an Warnschallzeichen aufzuheben. Neben mindestens einer helltönenden Klingel mögen weitere Schallzeichen als Ausrüstung an Fahrrädern zulässig sein, sofern diese keine Dauertongeber sind und sofern diese in einer Gefahrensituation angemessen eingesetzt werden.

Begründung

In Anbetracht des gegenwärtigen Verkehrssituation im insbesondere innerstädtischen Raum ist eine Beschränkung auf Klingeln als Warntongeber für Fahrräder eine unnötig Leib und Leben gefährdende Beschränkung. Für Fahrradfahrer als Fahrzeugführer im öffentlichen Verkehr ist mit einer Klingeln keine sinnvolle Warnmöglichkeit gegeben, um im umgebenden Motorverkehr auf eine Gefahrensituation akustisch hinzuweisen. In Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz ist daneben nicht ersichtlich, weswegen Fahrradfahrer gegenüber motorisierten Verkehrsteilnehmern im Einsatz von Warntongebern eingeschränkt sein sollten - insbesondere in Anbetracht der grösseren Vulnerabilität von Fahrradfahrern.Eine Einschränkung der Warntongeber auf Grund von Lärmschutzgründen ist nicht begründbar in Anbetracht der nicht punktuellen Lärmbelastung des generellen Kraftfahrzeugverkehrs und sowie der Zulässigkeit von Schallzeichen von dort bis zu 105 dB.Zum Schutze schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Fußgängern sollte die Nutzung von weiteren Signalgebern neben einer Klingel der Situation angemessen sein. Aufgrund der allgemeinen Rücksichtsnahme sollten Dauertongeber ausgeschlossen sein.Ansonsten sollte § 64a mit § 55 StVZO harmonisiert werden für Fahrräder.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-19-12-9210-000129 Zulassung zum Straßenverkehr

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die in § 64a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
    geregelte Beschränkung für Warnschallzeichen an Fahrrädern aufzuheben und
    weitere Schallzeichen zuzulassen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 142 Mitzeichnungen und 22 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
    Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens... weiter

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