Región: Alemania

Zulassung zum Straßenverkehr - Überarbeitung der Mobilitätshilfeverordnung - MobHV (Unterscheidung spezifischer Modelle von Segways)

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Apoyo 18 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

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  1. Iniciado 2018
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Überarbeitung der Mobilitätshilfeverordnung (MobHV) hinsichtlich der Unterscheidung spezifischer Modelle von Segways gefordert. Zwei der von der MobHV vorausgesetzten Formalitäten für die Nutzung der kleineren Modelle im Straßenverkehr sollen vereinfacht werden. Daraus resultierend wird der festgelegte Nutzen dieser Geräte (Leichtigkeit, Komfort) für den Verbraucher im Alltag beibehalten.

Razones.

Meiner Meinung nach ist die MobHV, beschlossen am 25.07.2009, heutzutage veraltet. In den letzten 10 Jahren hat sich der Stand der Technologie und der daraus resultierenden Sicherheit stark positiv verändert. Die "Mini"-Modelle wiegen inzwischen deutlich weniger als ein normaler (großer) Segway. Des Weiteren lässt die heutige Technologie ein automatisches Stabilisieren ohne des sich darauf befindenden Fahrers des Mini- Segways zu. Somit sind die "Mini"-Modelle vor einem unkontrolliertem Wegrollen geschützt.Die "Mini"-Modelle bedienen sich im Gegensatz zu den großen Modellen von Segway dem Ziel der Leichtigkeit und des daraus resultierenden Komforts durch Elektromobilität. Die Verwendung von Elektromobilität wird in der Zukunft immer wichtiger werden und somit sollte auch die Verwendung von kleineren Elektromobilitätshilfen gefördert werden.Durch eine vorgeschriebene Verwendung eines Versicherungskennzeichens sowie "[...] eine[r] lenkerähnliche[n] Haltestange [...]" (vgl. MobHV §1 (4.)) wird die von den Unternehmen zielgerichtete Nutzung dieser kleineren Modelle im täglichen Leben beschränkt. Die Oberschenkelhalterung der "Mini"- Modelle ist meiner Meinung nach ausreichend zur fahrtüchtigen Kontrolle dieser Geräte. Hierbei wird die vorgeschriebene Verwendung von "lichttechnischen Einrichtungen" (vgl. MobHV) nicht berührt. Als Ersatz des Versicherungskennzeichens wäre eine Plakette sinnvoll, die durch eine Bestätigung eines gültigen Versicherungsnachweises in einer öffentlichen Einrichtung ausgehändigt werden würde.Sollte ein Vorbehalt gegenüber der Reduzierung dieser Vorschriften bestehen, so sollte man wie bei der Nutzung von Drohnen einen praktischen Kenntnisnachweis einführen. Somit wären Nutzer dieser kleineren Geräte geschult und auf die tägliche Nutzung im Straßenverkehr vorbereitet.Ich hoffe, Sie konnten meine Argumente und Verbesserungsvorschläge nachvollziehen und setzen sich für ein positive Veränderung der MobHV ein.

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