Debata
Još nema argumenata za.
Wieso? Glauben dürfen Sie doch nach wie vor,was Sie möchten. Aber im allgemeinen Lockdown Extrawürste für Kirchgänger zu braten:indiskutabel.
Ovo je online peticija des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Peticija je upućena: Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
§ 13 der aktuellen Corona-VO (Einschränkung der Religionsfreiheit) des Landes möge ersatzlos gestrichen werden.Es handelt sich um einen verfassungswidrigen Eingriff in die Glaubensfreiheit, Artikel 4 des Grundgesetzes. § 28 des Infektionsschutzgesetzes zählt abschließend die einschränkbaren Grundrechte auf. Artikel 4 GG fällt nicht hierunter.
Peticija je započela:
08. 12. 2020.
Kolekcija završava:
20. 01. 2021.
Regija:
Schleswig-Holstein
Kategorija:
Još nema argumenata za.
Wieso? Glauben dürfen Sie doch nach wie vor,was Sie möchten. Aber im allgemeinen Lockdown Extrawürste für Kirchgänger zu braten:indiskutabel.