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Sparförderung - Freie Wahlmöglichkeit hinsichtlich einer vertraglichen Beitragsgarantie eines nach § 10a EStG geförderten Vertrages

Өтініш беруші қоғамдық емес
Өтініш адресіне жіберіледі
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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Өтініш қанағаттандырылмады

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  1. Басталды 2018
  2. Жинақ аяқталды
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  4. Диалог
  5. Аяқталды

Бұл des Deutschen Bundestags онлайн петициясы.

Өтініш мына мекенжайға жіберіледі: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Eingabe möchte der Petent erreichen, dass der Antragsteller beim Abschluss eines nach § 10a Einkommensteuergesetz (EStG) geförderten Vertrages ("Riester-Vertrag") die Wahlmöglichkeit haben soll, eine vertragliche Beitragsgarantie zu vereinbaren oder darauf zu verzichten.

Себеп

Jeder sollte selber darüber entscheiden können, ob er eine Garantie in seinem Vertrag haben möchte oder nicht. Nachdem der Antragsteller/in über die Beitragsgarantie aufgeklärt wurde und welche Auswirkungen diese hat, ist die von vielen Antragstellern nicht gewünscht und daher sollte es dem Antragsteller/in freistehen darüber zu entscheiden. Zudem ist es nachweislich, dass diese Garantie keinen plausiblen Nutzen für die Absicherung des Sparers im Alter darstellt. Die Garantie hat lediglich negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Kapitals, wodurch die Aufwendungen für die Absicherung steigen. Da die private Vorsorge zukünftig einen immer höheren Anteil an der Absicherung im Alter darstellt, sollte es nicht nur im Interesse des Bürgers sein, die maximalen Chancen zu nutzen um der Altersarmut entgegen zu wirken, sondern auch im Interesse der Bundesregierung.

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Өтініш туралы ақпарат

Петиция басталды: 21.06.2018
Жинақ аяқталады: 11.10.2018
Аймақ: Deutschland
санат:  

жаңалықтар

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-08-762-008422
    31515 Wunstorf
    Sparförderung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dem Antragsteller beim Abschluss eines gemäß § 10a
    Einkommensteuergesetz geförderten Altersvorsorgevertrags (sogenannter Riester-Vertrag)
    die Wahlmöglichkeit einzuräumen, ob die Beitragserhaltungszusage Bestandteil des
    jeweiligen Vertrags werden soll oder nicht.

    Zur Begründung der Eingabe wird insbesondere angeführt, die bei Abschluss eines
    Riester-Vertrags stets erklärte Beitragserhaltungszusage werde von vielen Anlegern nicht
    gewünscht. Es sei erwiesen, dass diese der Absicherung im Alter nicht zu Gute komme.
    Vielmehr habe sie negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Kapitals, weshalb die
    Aufwendungen für die Absicherung steigen würden. Dies sei angesichts der größer
    werdenden Bedeutung der privaten Altersvorsorge und zur Verhinderung von
    Altersarmut nicht im Interesse der Anleger.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Vortrags wird auf die Unterlagen verwiesen.

    Die Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Sie
    wurde durch 236 Mitzeichnungen unterstützt. Über das Für und Wider der Petition wurde
    in 12 Beiträgen diskutiert.

    Den Petitionsausschuss hat zu diesem Anliegen derzeit eine weitere Eingabe mit
    verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs werden diese Eingaben
    Petitionsausschuss

    einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt. Der Ausschuss bittet daher
    um Verständnis, dass er im Rahmen seiner Prüfung nicht auf alle Aspekte eingehen kann.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
    Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
    Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Wie in den Eingaben zutreffend dargestellt, können Anleger bei Abschluss eines
    Riester-Vertrags nicht selbst darüber entscheiden, ob die Beitragserhaltungszusage
    Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses werden soll oder nicht. Diese fehlende
    Wahlmöglichkeit findet ihre Ursache in den gesetzlichen Regelungen. Bei dem hier in
    Rede stehenden Riester-Vertrag handelt es sich um einen Altersvorsorgevertrag, der unter
    das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) fällt. Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1
    Nr. 3 AltZertG müssen Altersvorsorgeverträge eine Beitragserhaltungszusage enthalten.
    Diese stellt sicher, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten
    Altersvorsorgebeiträge einschließlich der Zulagen für die Auszahlungsphase zur
    Verfügung stehen und für die Leistungserbringung genutzt werden.

    Hintergrund dieser Regelung ist, dass steuerlich förderfähige Altersvorsorgeprodukte
    darauf ausgerichtet sind, mit dem während der Ansparphase angesammelten Kapital eine
    lebenslange Altersleistung zu sichern. Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam,
    dass diese Regelung dem Schutz der Anleger dient. Denn ein Verlust des angesparten
    Vermögens ist infolgedessen weitestgehend ausgeschlossen. Nach Auffassung des
    Petitionsausschusses handelt es sich bei der Beitragserhaltungszusage um einen
    grundlegenden Bestandteil eines auf Alterssicherung gerichteten förderfähigen privaten
    Altersvorsorgevertrags.

    Darüber hinaus gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass es sich bei dem hier
    gegenständlichen Riester-Vertrag um einen Altersvorsorgevertrag privater Natur handelt.
    Der Abschluss dieses Vertrags steht jedem Anleger frei. Ferner kann der Riester-Vertrag,
    gemessen an den persönlichen Bedürfnissen und der Risikobereitschaft der Anleger,
    individuell ausgestaltet werden. Neben Anlageprodukten der
    Versicherungsgesellschaften stehen ebenso Bank- und Fondssparpläne zur Auswahl.
    Petitionsausschuss

    Zudem werden förderfähige Riester-Verträge angeboten, die Aktien-Investments zulassen.
    Bei Bedarf besteht überdies während der Ansparphase die Möglichkeit, zu einem
    renditestärkeren Riester-Vertrag zu wechseln.

    Der Petitionsausschuss ergänzt abschließend, dass ihm die Ergebnisse der Studie zur
    Riester-Rente des Institutes für Vorsorge und Finanzplanung, welche im zweiten Quartal
    2018 vom Deutschen Institut für Altersvorsorge vorgestellt wurde, bekannt sind. Die
    Autoren sind zu dem Ergebnis gelangt, die in Rede stehende Beitragsgarantie bei
    Riester-Produkten abzuschaffen oder zumindest zu flexibilisieren, um die Riester-Rente
    zukunftsfähig zu machen.

    Im Ergebnis besteht nach den vorstehenden Ausführungen aus Sicht des
    Petitionsausschusses derzeit kein Bedürfnis, Anlegern bei Abschluss eines
    Riester-Vertrages hinsichtlich der Beitragserhaltungszusage eine Wahlmöglichkeit durch
    eine Gesetzesänderung einzuräumen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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