Strafrechtliche Verbot am 30.04. zu feiern.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Grundsätzlich jegliche Feier öffentlich oder privat, die Teilnahme sollen mit Freiheitsstrafen von 3 Jahren bestraft werden. Aushahme ist eine privater Geburtstag, alle andere Anlässe kann vor- oder nach verschoben werden.

Begründung

NAZI-Gedankengut nimmt zu breiten Raum, das führ zu radikalisierung.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.12.2021
Sammlung endet: 11.02.2022
Region: Deutschland
Kategorie: Minderheitenschutz

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