Peticija adresuota:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Viele Firmen sehen in ihren AGB und in Verträgen eine stillschweigende Vertragsverlängerung nach Überschreiten einer Kündigungsfrist vor. Diese Kündigungsfrist kann laut aktueller Gesetzgebung bis zu 3 Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit liegen. Im Extremfall kann bei Verträgen, die nur für 6 Monate abgeschlossen werden, die Kündigungsfrist also schon nach der Hälfte der Vertragslaufzeit enden (!).
In einigen Ländern der EU, z.B. in Österreich, sind die Firmen schon seit längerem verpflichtet, VOR ablauf der Kündigungsfrist die Kunden darauf schriftlich hinzuweisen. So vergisst man den Termin nicht.
Mit dieser Petition fordere ich den deutschen Gesetzgeber (speziell das zuständige Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz) auf, für Deutschland ein entsprechendes Gesetzt zu verabschieden, dass die Firmen verpflichtet, die Kunden vor Ablauf der Kündigungsfrist darüber zu informieren, dass diese Frist abläuft.
Priežastis
In der täglichen Hektik vergessen viele Menschen, die Verträge rechtzeitig zu kündigen, was zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen kann. Einige Firmen legen es regelrecht darauf an, dass genau das passiert. So wird die Kündigungsfrist tief in den AGB versteckt und sonst nur darauf hingewiesen ("... Wir haben Ihnen die Kündigungsfrist bei der Bestellung mitgeteilt... ").
Mit einem Gesetzt zur Mitteilungspflicht würde der Verbraucherschutz in diesem Bereich erheblich gestärkt.