Region: Bundesrepublik Deutschland
Bild der Petition Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern

Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
4.011 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

4.011 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Gleichstellung Eltern Gleichberechtigung

Selbstverständlich müssen sich Vater und Mutter um das gemeinsame Kind von Geburt an kümmern. Gemeinsamen Sex folgt die Verantwortung für ihr Kind. Nach Trennung, ob verheiratet oder nicht, bleibt die Verantwortung für beide bestehen, nicht mehr auf der Paarebene, nun auf der Elternebene. Niemand, weder Justiz, noch Politik hat das Recht ein Elternteil von diesem Recht und der Pflicht auszuschließen, gegen Grundgesetze, Konventionen und Menschenrechte zu verstoßen, denn das ist eine Straftat.

Quelle: Menschenrecht Art. 8 (1) MRK, Artikel 6 (5) GG, EGMR, Urteil 3.12.09, Az: 22028/04, BVerfG, Beschluss 21.07.10, 1 BvR 420/09, EGMR, Urteil 21.12.10, Az: 20578/07, BVerfG, Beschluss 19.01.11, 1 BvR 476/09

4.7

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Logik, Worthülsen,

Wir Väter werden mit staatlicher Hilfe regelrecht ausgebremst. Viele werden in langwierigen Verfahren im Kampf um die gemeinsame Kindesbetreuung finanziell und nervlich ruiniert, förmlich kontrolliert in ein Formel-1-Kiesbett geschoben, bis sie von alleine aufgeben. Genau das, möchte ich abschaffen und die Worthülse gemeinsames Sorgerecht durch gemeinsames Betreuungsrecht ersetzen. Ein Verstoß dagegen muss strafrechtliche Relevanz haben!

Quelle: Logik und gesunder Menschenverstand eines betroffenen Vaters

4.5

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Grundgesetz

Der Hohn ist, dass unsere Politiker anscheinend nichtmal das Grundgesetz kennen!!!: Art 6 (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. Gerade der letzte Punkt spricht doch eigentlich Bände....

Quelle:

4.4

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Kindeswohl, Sorgerecht, Umgang

Was hat Eheschliessung mit dem dem gemeinsamen Sorgerecht zu tun??? Ich frage mich jeden Tag wieder was diese Diskussion soll?! Hier geht es nicht um Ehe sondern um die gemeinsamen Kinder und das "Kindeswohl", wie es so schön heisst, sollte doch eigentlich an erster Stelle stehen... (so steht es doch eigentlich im Gesetz...) WAS SOLL DIESE DISKUSSION DANN ALSO??? Sorgt endlich dafür, dass wir als Väter gleichberechtigt sind - da es sich hier um das Wohl des Kindes handelt!!!

Quelle:

4.3

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Gegen eine Ausübung einer Diktatur an dem Kind

Es kann und darf nicht sein, dass nur ein Mensch (und sei es die Mutter) alleine über das Wohlergehen des Kindes entscheidet darf. Dies ist einer Diktatur gleichzusetzen! Das Kindeswohl sollte so wichtig sein, dass beide Elternteile mitbestimmen müssen und dürfen, was richtig oder falsch ist. Genau wie dies den meisten europäischen Ländern auch der Fall ist.

Quelle:

4.3

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Gleichberechtigung, Grundgesetz, Erziehungsfähigkeit

Es erübrigt sich doch eigentlich jegliche Art einer Debatte. Alle Gründe gegen die gemeinsame elterliche Sorge sind wider dem GG. Denn: Jeder Mensch ist gleich und darf nicht benachteiligt werden. Das natürliche Recht auf das Elternsein darf keinem vorenthalten werden. Väter, welcher sich nicht kümmern möchten werden es müssen es nicht. Hier genügt eine Vollmacht und die Mutter kann alleine regeln. Väter unter Generalverdacht zu stellen zumal wir nicht in den 60-ern leben ist zweifelhaft.

Quelle:

4.3

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Gegen Ausgrenzung eines Elternteils

Man stelle sich dies mal vor: Der Vater darf sein Kind nicht mal im Krankenhaus (auch wenn es im sterben liegt) besuchen. Der Vater darf sich nicht einmal Auskunft bei einen Arzt über den Gesundheitszustand seines Kindes einholen. Der Vater darf nicht einmal sich bei den Lehrern seines Kindes nach den schulischen Leistungen erkundigen und auch nicht an Elternsprechtagen teilnehmen. Und nur weil die Mutter dies nicht möchte und weil der Vater nicht mit ihr verheiratet war. Dies darf nicht sein!

Quelle:

4.1

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Menschenwürde

Verwehrt man einem Elternteil im Regelfall per Gesetz das Recht für sein Kind zu sorgen (wie es zur Zeit der Fall ist), dann verletzt man diesen Menschen in seiner Menschenwürde und sehr, sehr oft auch in seiner seelischen Gesundheit. Jeder reagiert anders auf diese Verletzung, manche mit Resignation, manche mit Verzweiflung, andere kämpfen gegen dieses Unrecht an. Die Petition greift einen Missstand im Rechtssystem Deutschlands an. Dieser Makel passt nicht zu unserem Grundrechtsverständnis.

Quelle:

4.1

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Gleichstellung Eltern Gleichberechtigung

Das Kind wird mit seinem Papa und seiner Mama gezeugt. Von Kindern kann man sich nicht trennen, da man als Vater die Sorgepflicht für sie trägt. Wenn ein Elternteil sich einen neuen Partner sucht, behält das Kind seine beiden dann getrennten Familien. Dritte können nur ein guter Freund sein. Ersatz- vater/mutter nur, wenn ein Elternteil stirbt oder versagt, zum Bsp. wenn die Mutter, die Umgangspflicht boykotiert, das Kind seelisch mißhandelt bzw. als Machtinstrument mißbraucht.

Quelle: www.123recht.net/article.asp?a=82460&ccheck=1 Sorgepflicht, Umgangspflicht, Sorgerecht, Sorgepflicht, Gemeinsame Sorge, Kinderrechte

4.0

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Gleichberechtigung

Das gemeinsame Sorgerecht im Regelfall sorgt dafür, dass Mutter und Vater von Anfang an auf gleicher Augenhöhe miteinander kommunizieren können. Wenn das gemeinsame Sorgerecht gesetzlich verankert ist, muss man nicht mehr darum streiten (von begründeten Einzelfällen abgesehen.) Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die gemeinsame Sorgeverantwortung im Allgemeinen die Kommunikation und Kooperation zwischen den Eltern fördert und eher Streit verringert als vergrößert.

Quelle: Roland Proksch, "Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelungen zur Reform des Kindschaftsrechts", 2002

4.0

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Asoziales Familienrecht Sorgerecht Unterhalt

Tausche Geschäftsführerposition gegen Kinderwagen/Kindersorge in Teilzeit. Welche geistig reife und erziehungsfähige Mutter verzichtet auf den Kindes(Mutter)Unterhalt und geht stattdessen arbeiten? Nachdem das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt gilt, verlieren Kinder Ihre Väter nicht mehr. Alle arbeitslosen Familienrichter/Rechtsanwälte sind aufgerufen, ehrenamtliche Stunden in Altenpflegeheimen zu leisten, da die Selbstmordrate der Alleinerziehenden und deren Kinder rapide gesunken ist.

Quelle: eltern.t-online.de/scheidungsvaeter-nicht-mehr-als-zahlpapas/id_45996266/index

3.9

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Vernunft, Menschenrechte

Gleiche Rechte gleiche Pflichten unabhaengig vom Geschlecht, gemaess offensichtlichem Naturrecht, Grundgesetz und Menschenrechten fuer alle von Geburt wie sich das bei vernuenftigen Menschen gehoert. Nur bei besonderen Gruenden Veraenderung dieser Regel, d.h. Entzug oder Veraenderung. Die Gruende muessen wirklich gewichtig sein. Alles andere ist Fundamentalismus und durch nichts zu begruenden.

Quelle: ein vernuenftiger Mensch

3.9

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Gleichstellung Eltern Gleichberechtigung

Vaterlos aufgewachsene Menschen sind nach amerikanischen Studien deutlich überrepräsentiert in den Reihen der Knackis und Drogis, Schulversager und Sexualverbrecher. Drei von vier jugendlichen Mördern, die in US-Gefängnissen einsitzen, sind ohne Vater groß geworden.) „Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern (…)“.

Quelle:

3.9

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germanischer Mutterkult!

Gemeinsames Sorgerecht ist Naturrecht -der aktuelle Krampf kann nur am germanischem Mutterkult liegen. Nicht mal Christentum taugt als Grund (->Polen) Mit besserer steigt die Geburtenrate! (->Frankr.) Die Regelung diskriminiert lt Europäische Gerichtshof (vgl 12/2009) Kinder nicht Väter! Es ist pervers und traurig-die BRD ist kinderfeindlich: Recht auf gewaltfreie Erziehung 2000! Rote Laterne bei Akzeptanz UN Kinderrechtskonv.2010! Kinder dürfen nicht wählen und haben keine Lobby!

Quelle:

3.9

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Unrecht beseitigen Eltern gleichstellen

Vor 16 Jahren beantragten die Linken im Bundestag mit Drucksache 13/1454 die gemeinsame Sorge. Damalige und jetzige Justizministerin Fr. L. Schnarrenberger. Dies wurde so beschlossen. Jetzt will/muss die Ministerin wieder das gemeinsame Sorgerecht für die vernachlässigten restlichen Kinder beschliessen, was schon hätte 1995 mit passieren sollen, wie überwiegend längst in der restlichen Welt der Regelfall.

Quelle: dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/014/1301454.pdf

3.8

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Wechselmodell 50/50 Verantwortung Elternschaft

Aus dem Gleichheitsgrundsatz ergibt sich eine Verpflichtung der Gerichte, das Wechselmodell anzuordnen. Konsequenterweise ist hier auch der Vater, der die elterliche Sorge nur wegen dem verfassungswidrigen § 1626 a BGB nicht hat, so zu behandeln, als ob er die Sorge für die Person des Kindes haben würde! Eine wirklich gleichberechtigte Elternschaft bedeutet auch Gleichberechtigung bei der Betreuung und Versorgung der Kinder.

Quelle:

3.7

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Ausnutzung

Was aber nicht vergessen dürfrn ist es gibt genug Frauen die Männer nur zuerst halten um schwanger zu werden und dann alleine aein wollen!! Und dieser Gesetzänderung würde zumindest die kinder helfen und betroffene Väter auch. Ich bin in so einer situation und kämpfte 4,5 Jahre lang um die beziehung zu halten für die kinder, da die Mutter direct nach der gebuhrt nicht mehr wieder zu erkennen war (nein Keine Sychose)

Quelle:

3.0

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50/50 auch beim Aufenthalt

Es ist unerträglich, wie die Contra-Seite hier immer argumentiert, dass Machtmissbrauch durch die Männer stattfinden würde. Es ist ja wohl meistens umgekehrt. Es sollte zusätzlich gleich das 50/50 Modell Gesetz werden. Meinen Kindern ging es erst wieder gut, nachdem sie zur Hälfte bei mir sind. Viele Länder machen das schon, aber in Deu. wird immer noch die Mutter von vorneherein bevorzugt. Da lügt einen sogar das Jugendamt an. Nur weil man ein Kind zur Welt bringt ist man nicht automatisch das bessere Elternteil. Kinder brauchen beide.

Quelle: Erfahrung

1.3

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Sorgerecht, Verpflichtung

Wenn es geändert werden soll, dann von Sorgerecht in Sorgepflicht. Das heißt, dass beide an jedem Elternabend, Infoveranstaltungen, etc. teilnehmen müssen. Auch sollte dann das Umgangsrecht geändert werden. Es kann nicht sein dass der ET, bei dem das Kind lebt, das Kind herausgeben muss, der andere ET, aber jederzeit dem Umgang verweigern darf. Etc... Ich denke, bevor das Gesetz so erlassen wird, sollte erstmal an der Rechte-/Pflichtenverteilung gearbeitet werden.

Quelle:

4.1

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Offene Tür für Psychopathen

GS setzt ein Grundeinvernehmen beider Eltern voraus, dies ist oft nicht der Fall. Bei aufgezwungenem gem. Sorgerecht, welches oft aufgrund von Machtansprüchen des Vaters angestrebt wird u. nicht um mehr Verpflichtungen einzugehen, sondern, um RECHTE zu haben, bestimmen, kontrollieren, einzumischen in einen Alltag den er weder managen muss noch finanziert. Ein Machtkampf auf dem Rücken des Kindes, sehr Kindeswohl dienlich ! Die Gesetzgeber haben jedem Psychpathen Tür / Tor geöffnet. Katastrophe !

Quelle:

3.9

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Ohnmacht

Wenn man es wie ich mit einem narzistischen Vater zu tun hat, der auf dem Rücken der Kinder einen Machtkampf austrägt, unter dem Deckmantel der allzu großen Liebe zu den Kindern, dann kann man vor dem neuen Gesetz nur Angst haben. denn dieses bedeutet, noch mehr Termin beim Jugendamt, noch mehr Streit, noch mehr Auseinandersetzungen. Viele Väter gönnen der Mutter (und den Kindern kein neues Leben) und wollen Macht. Wer hat Kraft eine Petition einzureichen, gegen den geplanten Gesetzesabschluss?

Quelle:

3.8

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Streit

Die kommende Situation der beiden Eltern wird sicherlich schwierig, auch für das Kind. Die Eltern haben sich ja mit einem Grund voneinander getrennt und möchten sicherlich nicht im Frieden ein gemeinsames Kind groß ziehen. Die Frage ist hierbei: Ist es für das Kind nicht besser, mit einem Elternteil groß zu werden und auf die ganzen Konflikte zu verzichten?

Quelle:

3.3

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Gegen Willkür der Väter und für das Wohl des Kindes.

Diese ständige Vermischung von Umgang und Sorge mit/für ein Kind nervt! Sorgerecht ist Sorgeverantwortung. Oft ziehen die Väter weit weg, begleiten die Kinder nicht im Alltag, kennen sie nur von WE und Urlaub und wollen Entscheidungen treffen, ohne eine Entscheidungsfindung mit Lehrern, Medizinern etc. zu begleiten. Die Entsch. vor dem Europäischen Gerichtshof war eine Einzelfallentscheidung und darf nicht generalisiert werden.

Quelle:

2.1

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Warum ändern, was sich bewährt hat.

Anscheinend sind in den letzten 20 Jahren nur psychische Krüppel in Managerpositionen aufgestiegen. Anders kann ich mir nicht erklären, dass die jetzige Gesetzeslage über die Alleinsorge der Mutter falsch war. Ich verstehe die elterliche Sorge noch immer als Recht des Kindes und nicht als Druckmittel der Väter wegen verletzter Eitelkeiten. Kümmern. Nicht jammern.

Quelle: Die Stellung Deutschlands in der Weltwirtschaft.

1.9

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Kindergeld Umgangsrecht

Die Mutter trennt sich vom Vater auf Grund einer nicht mehr ertragbaren Beziehung vor der Geburt. Es gibt Männer, die können mit Frauen gut umgehen. Der Mann zahlt natürlich kein Kindergeld und hat sein Jurastudium vergeigt, weil er sich maßlos überschätzt. Das ihm zustehende Umgangsrecht wird nicht dazu genutzt, Sorge zu tragen. So wird das gemeinsame Sorgerecht mir der Unfähigkeit, diese zu lösen, zur Qual fuer Mutter und Kind. Das Kind erlebt so eine unerträgliche Situation.

Quelle: eigene Gedanken

1.6

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Gemeinsames Sorgerecht

§ 1626 Abs. 2 BGB beschreibt, dass Eltern das Selbstständigkeitsstreben der Kinder berücksichtigen und Einvernehmen mit den Kindern anstreben sollen; die anderen angeführten §§ 1627, 1684, 1685 BGB behandeln lediglich das Umgangsrecht und das Verhältnis der Eltern untereinander. Die vorgeschlagene Petition würde in völlig unnötiger Weise die Rechte aller Kinder beschneiden, um die von Vätern zu vergrößern. Außerdem steht in der Petition gerade nicht, dass der umstrittene § 1626a BGB entfällt.

Quelle: dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html; dejure.org/gesetze/BGB/1626.html; dejure.org/gesetze/BGB/1684.html; dejure.org/gesetze/BGB/1685.html

1.2

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Gemeinsames Sorgerecht

Kein Argument gegen gemeinsames Sorgerecht, sondern gegen diese untaugliche Petition: Der Verfasser dieser Petition hat offenbar die aktuelle Fassung des BGB nicht gelesen und versucht deswegen, den falschen Paragraphen zu ändern. Anstatt den ausgezeichneten derzeitigen § 1626 Abs. 2 BGB zu ersetzen und § 1626a BGB beizubehalten, sollte § 1626a BGB geändert werden.

Quelle: dejure.org/gesetze/BGB/1626a.

1.0

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