Region: Bundesrepublik Deutschland
Bild der Petition Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern

Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
4.011 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

4.011 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

14.02.2012, 17:16

Liebe Unterstützer dieser Petition,

nehmen wir uns ein wenig Zeit, wenn wir noch immer das ursprüngliche Anliegen, das gemeinsame Sorgerecht unverheirateter Eltern ab Vaterschaftsanerkennung bzw. Geburt des gemeinsamen Kindes unterstützen und gehen wir auf folgende Internetseite:

Bundeskanzlerin.elterlicheSorge.de

Die Bundeskanzlerin bittet zum Dialog und fragt, wie wir in Deutschland miteinander leben wollen. Geben wir ihr diese Antwort und stimmen wir für den Erhalt von Familiengemeinschaften, damit jedes Kind sein natürliches Recht auf beide Eltern leben und gestalten kann.


31.05.2011, 15:13

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützer,

ich möchte heute auf diesem Wege informieren, dass ich den Diskussionsprozess auf openpetition.de sehr ernst genommen habe und daher die Petition in einem wesentlichen Punkt verändern musste.
Ich habe in §1626 Absatz 2 nicht wie vorgesehen ersetzt, sondern durch einen Absatz 4 ergänzt, dafür um ersatzlose Streichung von 1626 a gebeten. Der eingereichte Wortlaut der E i n z e l p e t i t i o n lautet nun wie folgt:

Der deutsche Bundestag möge § 1626
des BGB wie folgt ändern: durch Ergänzung von (4) und Wegfall von § 1626a

(4) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge wie verheirateten Eltern gemeinsam zu.

Die Geschäftsordnung des DBT lässt über openpetition eingereichte Petitionen nicht zu.
Daher habe ich bereits am 07.04. eine Petition unter oben stehender Referenznummer auf dem Postweg eingereicht und den Ausschussdienst des Deutschen Bundestages in Person von Frau Büttner über die 4000 Unterstützer hier auf openpetition.de informiert.
Derzeit sind über 50 Petitionen zur Sorgerechtsfrage anhängig, wovon die meisten ohnehin kaltgestellt werden und nicht einmal zur Veröffentlichung und damit den Abgeordneten zur Kenntnis gelangen.
Dennoch, wir machen weiter - und wer von euch bzw. Ihnen weiterhin etwas tun will, unterstütze bitte die Petition zum Erhalt von Familiengemeinschaften. Der Unterstützungsvorgang ist etwas komplizierter, dafür aber gültig, d.h., der Bundestag akzeptiert die Form der Unterstützung. Diese Petition hat eine völlig andere Qualität und richtet den Focus auf die Rechte der Kinder, die beide Eltern brauchen.
Bitte unterstützt diesen Weg auf www.elterlichesorge.de
www.elterlichesorge.de/uploads/PDdownloads/petition_familiengemeinschaften.pdf
Sollten Sie oder ihr noch Fragen hierzu haben, schreibt mir bitte an folgende Mailadresse:
pegasus23@gmx.de

Viele Grüße aus Leipzig und vielen Dank für all die Unterstützung

Gert Gräve

Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!


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