Kein neues Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen

Von: Bodo Meinsen (Vorsitzender BFT e.V. Bürger für Freiheit und Toleranz) aus Kirchheim bei München

An:   Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in Nordrhein-Westfalen Keine Stellungnahme

NRW - Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) arbeitet an einem Gesetzentwurf, der das NRW-Nichtraucherschutzgesetz deutlich verschärfen soll. Es ist geplant, ein absolutes Rauchverbot in der gesamten Gastronomie in NRW zu erlassen. Aktuell kann in NRW nur in kleinen Kneipen (unter 75m²) und in Raucher-Nebenräumen das Rauchen gestattet werden. Eine Regelung, mit der sich die Bevölkerung insgesamt sehr zufrieden zeigt. Inzwischen wurden per Gerichtsurteil in NRW sogenannte Raucherclubs verboten. Damit entfällt das Argument von Ministerin Steffens, dass zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung in der Gastronomie ein generelles Rauchverbot benötigt werde. In NRW funktioniert die aktuelle Regelung nunmehr bestens. Deshalb fordern die Unterstützer dieser Petition ein klares Votum gegen eine Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW. Keine Spaltung der Gesellschaft, keine Ausgrenzung und Asozialisierung von Rauchern in NRW. Keine unnötige Existenzvernichtung der kleinen Kneipen. Deklarationsregel und Raucher-Nebenräume in der NRW-Gastronomie sind ausreichend und funktionieren sehr gut. Lassen wir es dabei. Eine absolutes Rauchverbot ist unnötig. Es schafft nur neue und andere gravierende Probleme, die es zu verhindern gilt. Politisch vertretbar und der Vernunft verpflichtet: Kein absolutes Rauchverbot in NRW!

Begründung: Die rot-grüne Landesregierung in NRW bezieht sich in der Argumentation für ein verschärftes Nichtraucherschutzgesetz in NRW auf Punkte, die bereits gerichtlich entschieden wurden. Es gibt keine Raucherclubs mehr, somit auch keine Ausnahmen und Schlupflöcher. Nur das gekennzeichnete Raucherlokal oder der Raucher-Nebenraum in einer Gaststätte sind aktuell genehmigt. Das ist richtig so und soll so bleiben. Durch ein totales Rauchverbot in allen Gastronomiebetrieben wird nicht nur ein erheblicher Teil der Gesellschaft maßgeblich benachteiligt und ausgegrenzt, sondern es käme zu enormen wirtschaftlichen und sozialen Nachteilen. Eine erstmals durchgeführte repräsentative Stichprobe in der bayerischen Gastronomie ein Jahr nach dem totalen Rauchverbot,die durch BFT e.V. Bürger für Freiheit und Toleranz in Auftrag gegeben wurde, weist aus, dass mindestens 30 Prozent weniger Umsatz, durchschnittlich 30 Prozent weniger Gäste und dadurch bedingt große Verluste von Arbeitsplätzen in der Kleingastronomie die Folge sind. Der Nichtraucherschutz griff hier nicht nur ins Leere, denn eine Kompensation durch neue, nichtrauchende Gäste fand nicht statt, - es wurden ausschließlich die Existenzbedingungen von meist kleinen Kneipen deutlich verschlechtert und der Unmut von frierenden Rauchern und lärmbelästigten Anwohnern gefördert. Aufgrund dieser belegten Erkenntnis darf es nicht zu einer Wiederholung einer solchen negativen Entscheidung kommen. Deshalb: kein neuer Gesetzentwurf des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes. Die jetzige Regelung ist für alle richtig und gewährleistet ein friedliches und tolerantes Miteinander in ganz Nordrhein-Westfalen.

Im Namen aller Unterzeichner.

Kirchheim bei München, 09.12.2011 (aktiv bis 08.03.2012)

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PRO: Seit nunmehr über drei Jahren darf in den allermeisten Restaurants und Cafés NRWs nicht mehr geraucht werden. Denjenigen, die für noch mehr Restriktionen mehr...

PRO: Nur durch Gerechtigkeit und gute Kompromisse kann das Frieden in einer Gesellschaft erhalten bleiben. 100% der Lokale für nur 70% Nichtraucher per Gesetz mehr...

CONTRA: Als jemand, der seit 15 Jahren Kneipen, Bars, Clubs und Partys besucht, habe ich es ziemlich satt, immer vollgeraucht zu werden. Die Erfahrung hat gezeigt, mehr...

CONTRA: Jede Ausnahmeregelung wie z. B. die "Raucherclubs" oder die 75m²-Regelung führen dazu, dass der Nichtraucherschutz ausgehöhlt und unterlaufen wird. Nur mehr...

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