Friedhofzwang für die Asche Verstorbener in Baden-Württemberg beseitigen

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Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

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  1. Zahájená 2022
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Petícia je adresovaná: Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

In Baden-Württemberg gilt für die Asche Verstorbener der Friedhofszwang. Bitte sorgen Sie für die Streichung des § 33 Absatz 1 und 3 des Bestattungsgesetzes in Bezug auf den Friedhofszwang für die Asche Verstorbener. Jedem soll freigestellt sein, ob die Asche eines Angehörigen auf einer dafür vorgesehen Stelle beigesetzt bzw. verstreut wird oder nicht.

Dôvody

Von der Asche eines Verstorbenen geht keine Gefahr aus. Die Bestattung findet bereits mit der Verbrennung statt. Nicht ohne Grund heißt es: Feuerbestattung., Deshalb hat die Asche für die Angehörigen des Verstorbenen lediglich symbolische Bedeutung. Weder sind die Rechte Dritter von der Entgegennahme der Asche durch die Hinterbliebenen betroffen, noch ist zu erkennen, inwiefern die Guten Sitten durch die Verwendung der Asche verletzt werden könnten. Das Verstreuen der Asche auf dem eigenen Grundstück kann kein Problem sein, wird das Nachbarschaftsrecht berücksichtigt. In der freien Natur richtet die Asche keinen Schaden an.
Der Zwang die Asche auf einem Friedhof oder einem amtlich dafür genehmigten Platz zu entsorgen, entbehrt demgemäß jeder legitimen Grundlage. In fast keinem Land dieser Erde gibt es einen Friedhofzwang für die Asche Verstorbener. Warum diese Entrechtung der Menschen gerade in Deutschland existiert, kann nicht nachvollzogen werden.
Das Umgehen dieses Friedhofzwanges ist leicht möglich, doch soll man die Menschen dazu zwingen für ein legitimes Anliegen, das Gesetz zu umgehen? Außerdem ist die illegale aber legitime Verwendung der Asche mit Kosten verbunden, die sich nicht jeder leisten kann. Damit ist der Friedhofzwang, wenn man den illegalen Umgang mit der Asche rechtfertigt, auch eine soziale Ungerechtigkeit.

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Informácie o petícii

Petícia sa začala: 13. 01. 2022
Zbierka končí: 12. 04. 2022
Kraj : Bádensko-Württembersko
kategória: Občianske práva

správy

  • Rheinland-Pfalz bekommt ein neues Bestattungsrecht. Der Friedhofszwang für Asche fällt. Hier der Link: https://mwg.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/gesundheitsminister-clemens-hoch-rheinland-pfalz-bekommt-das-modernste-bestattungsrecht
    Wenn das erste große Bundesland Schluss mit dieser unseligen Friedhofspflicht macht, sollten andere Bundesländer folgen. Bitte verbreiten Sie die Nachricht, versuchen Sie, dafür Öffentlichkeit herzustellen, indem Sie die Presse bitten, darüber zu berichten. Schreiben Sie auch an Ihre Landtagsabgeordneten mit der Bitte, Stellung zu beziehen.
    Gemeinsam können wir den Stein durch die Vorreiterrolle von Rheinland-Pfalz ins Rollen bringen!
    Viele Grüße aus Pfinztal (zwischen KA und PF)
    Peter Hakenjos
    P.S.: Die nächste Petition kommt, so wie der neue Landtag von BW im Amt ist.
  • Liebe Unterstützer des Engagements gegen den Friedhofszwang,

    wenn der Flächenstaat Baden-Württemberg den Friedhofszwang für Asche in seiner gegenwärtigen Fassung aufhebt, werden andere Bundesländer folgen.
    Im Grunde geht es beim Friedhofszwang für Asche NUR um die Besitzstandwahrung der Kommunen. Nur sie verdienen Geld am Friedhofszwang für Asche. Dafür nehmen die Politiker, auch die Verfassungsgerichte, in Kauf, dass in eklatanter Weise gegen unser Selbstbestimmungsrecht verstoßen wird.
    Durch meine Bemühungen um Öffentlichkeit, denn nur mit der Unterstützung der Medien haben wir Aussicht auf Erfolg, hat mich ein Brief erreicht, der mich tief berührt hat. Sie finden ihn im verlinkten Youtube-Video. Unter der Playlist "Friedhofszwang" versuche ich, jede Woche, ein Video zu veröffentlichen. Leider haben diese Videos noch nicht die Verbreitung gefunden, die das Engagement gegen den Friedhofszwang verdient, und die die Politik aufmerken ließe.

    Es wäre schön, wir alle würden weiterhin gegen diesen unseligen Zwang ankämpfen.

    Viele Grüße aus dem fernen Pfinztal .... und wir bleiben dran! Die nächsten Petitionen werden kommen
    Peter Hakenjos
  • Liebe Mit-Petenten,
    ja, es ist traurig, wie grundlos elementare Rechte von Bürgern mit Füßen getreten werden. Die Petition an den Landtag ist gescheitert. Die Argumente sind zum Teil hanebüchen. Man möchte erst einen gesamtgesellschaftlichen Kontext erreichen (SPD) und verkennt, dass es bereits eine Emnid-Umfrage zu dem Thema gab, die zeigt, dass schon 2013 die Mehrheit der Bevölkerung den Friedhofszwang für überflüssig hält (s. Anlage) Das wird ignoriert. Andere meinen, dass man die Trauersitten und die Traditionen respektieren müsse (CDU) und verkennt dabei, dass es für die Asche diese Traditionen in ganz Deutschland erst seit 1934 gibt und eine Minderheit ihre "Traditionen" einer Mehrheit aufzwingt. Wieder andere meinen, dass der Besuch einer "Trauerstätte" öffentlich zugänglich sein muss (FDP)und verkennen, dass es Urteile gibt, die die Mindestruhezeit von 2 Jahren rechtfertigen.
    Wir müssen die nächste Aktion andenken. Wenn die Landtagsparteien ihre Parteiprogramme für die Wahl planen, sollten wir hier wieder eine Petition starten.
    In der Zwischenzeit versuche ich Öffentlichkeit für das Thema herzustellen. In Youtube veröffentliche ich Videos zum Thema und würde mich über Likes und Abos freuen (ohne Resonanz sind die Videos wirkungslos: https://youtu.be/8ObNrNcUjso?si=Fu0Bx2jnSgSpdyWg und https://youtu.be/0vcje_5aHQY?si=jufG30GrD59CDKe4 . Außerdem bemühe ich mich um Veröffentlichungen, z.B in der Stuttgarter Zeitung. Den Politikern muss bereits VOR dem Abstimmungsprozess in ihren Gremien klar sein, dass es nicht ein einsamer Spinner ist, der gegen den Friedhofszwang opponiert. Nur dann wird unsere nächste Petition Aussicht auf Erfolg haben.

    Viele Grüße aus Pfinztal
    Peter Hakenjos

rozprava

Es geht doch darum,was der Verstorbene möchte.Ob die Asche nun in den Friedhof,ins Meer,den Friedwald (erlaubt) oder im Garten an den Rosenbusch,am Kaminsims oder unter der Lieblingslinde am Spazierweg (verboten) die letzte Ruhestätte findet,sollte doch bitte der Verstorbene zu Lebzeiten bestimmen können und nicht der Staat.

Zatiaľ žiadny argument CONTRA.

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