In Baden-Württemberg gilt für die Asche Verstorbener der Friedhofszwang. Bitte sorgen Sie für die Streichung des § 33 Absatz 1 und 3 des Bestattungsgesetzes in Bezug auf den Friedhofszwang für die Asche Verstorbener. Jedem soll freigestellt sein, ob die Asche eines Angehörigen auf einer dafür vorgesehen Stelle beigesetzt bzw. verstreut wird oder nicht.
Reason
Von der Asche eines Verstorbenen geht keine Gefahr aus. Die Bestattung findet bereits mit der Verbrennung statt. Nicht ohne Grund heißt es: Feuerbestattung., Deshalb hat die Asche für die Angehörigen des Verstorbenen lediglich symbolische Bedeutung. Weder sind die Rechte Dritter von der Entgegennahme der Asche durch die Hinterbliebenen betroffen, noch ist zu erkennen, inwiefern die Guten Sitten durch die Verwendung der Asche verletzt werden könnten. Das Verstreuen der Asche auf dem eigenen Grundstück kann kein Problem sein, wird das Nachbarschaftsrecht berücksichtigt. In der freien Natur richtet die Asche keinen Schaden an.
Der Zwang die Asche auf einem Friedhof oder einem amtlich dafür genehmigten Platz zu entsorgen, entbehrt demgemäß jeder legitimen Grundlage. In fast keinem Land dieser Erde gibt es einen Friedhofzwang für die Asche Verstorbener. Warum diese Entrechtung der Menschen gerade in Deutschland existiert, kann nicht nachvollzogen werden.
Das Umgehen dieses Friedhofzwanges ist leicht möglich, doch soll man die Menschen dazu zwingen für ein legitimes Anliegen, das Gesetz zu umgehen? Außerdem ist die illegale aber legitime Verwendung der Asche mit Kosten verbunden, die sich nicht jeder leisten kann. Damit ist der Friedhofzwang, wenn man den illegalen Umgang mit der Asche rechtfertigt, auch eine soziale Ungerechtigkeit.
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
on 18 Nov 2022Liebe Mit-Petenten,
die einzigen ernstzunehmenden Gegner einer Beseitigung der Friedhofspflicht sind die Bestatter und die Kommunen. Die Bestatter haben mittlerweile zur Kenntnis genommen, dass sie mit der Liberalisierung der Friedhofspflicht ihre Angebotspalette erweitern könnten. An der Bestattung auf dem Friedhof verdienen sie nichts. Von den Kommunen (Städtetag BW) habe ich eine recht positive Antwort erhalten. Man denkt über eine Liberalisierung nach.
Im SWR4 (Radio) kam eine Nachricht über unser Anliegen. Hier der Link: www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/hakenjos-pfinztal-beisetzung-garten-100.html
Am Montag (21.11.22) soll in der Landesschau BW ein Filmbericht erscheinen, in der auch unsere Petition zur Sprache... further -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
on 27 Jul 2022Liebe Mit-Petenten,
es war zu erwarten, ist aber nicht zu verstehen. Die Mitglieder des Petitionsausschusses sind sich meines Erachtens nicht über den Unterschied der Begriffe Legalität und Legitimität im Klaren. Kann es legitim sein, uns Vorschriften zu machen, was mit unserer Asche geschehen soll? Ist die Asche ein Leichnam? Wie auch immer: Die Petition wurde abgelehnt. Wenn ihr aus einem anderen Bundesland seid, bitte versucht es auch. Woran es m.E. bei dieser Petition gefehlt hat, war an Unterstützung. Vermutlich wäre der November für das Gewinnen von Unterstützern besser gewesen. Was mir nicht gelungen ist, ist die überregionalen Medien zu bewegen, über die Petition zu berichten. Mein Eindruck: Wir leben unter Verbotsregierungen. Die... further
Debate
Es geht doch darum,was der Verstorbene möchte.Ob die Asche nun in den Friedhof,ins Meer,den Friedwald (erlaubt) oder im Garten an den Rosenbusch,am Kaminsims oder unter der Lieblingslinde am Spazierweg (verboten) die letzte Ruhestätte findet,sollte doch bitte der Verstorbene zu Lebzeiten bestimmen können und nicht der Staat.
No CONTRA argument yet.