Volksvertreter Dirk Wasilewski
Stellungnahme zur Petition Beibehaltung der Hebesatzsplittung (Wohneigentum/Nichtwohneigentum) auch über das Jahr 2025 hinaus!
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
| Dirk Wasilewski | |
|---|---|
| Partei: | AfD |
| Fraktion: | AfD |
| Neuwahl: | 2020 |
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