Region: Duisburg

Noch 5 Tage

Beibehaltung der Hebesatzsplittung (Wohneigentum/Nichtwohneigentum) auch über das Jahr 2025 hinaus!

Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Sören Link
Abgegebene Stellungnahmen von Abgeordneten

8.456 Unterschriften

Sammlung beendet

8.456 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2026
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Sören Link

Die Stadt Duisburg hat wie andere Städte in NRW auch zum 01.01.2025 aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Grundsteuerreform erstmals einen gesplitteten Hebesatz für Eigentümer von Wohnimmobilien und Eigentümer von Nichtwohnimmobilien eingeführt. Hintergrund dieser Splittung war, das sich bei Beibehaltung eines einheitlichen Hebesatzes ansonsten die Steuerschuld trotz einer aufkommensneutralen Erhebung erheblich zu Ungunsten der Eigentümer von Wohnimmobilien verschoben hätte.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat als erste Instanz Ende letzten Jahres dieses Vorgehen als rechtswidrig eingeordnet. Aufgrund dieser Entscheidung hat sich die Stadt Duisburg aus Sorge vor zukünftigen möglichen Steuerausfällen dazu entschieden rückwirkend zum 01.01.2026 wieder einen einheitlichen Hebesatz einzuführen. Dieser neue einheitliche Hebesatz soll bei 1.169 Punkten liegen. Der letzte einheitliche Hebesatz aus dem Jahr 2024 lag bei 845 Punkten was eine Steigerung des Hebesatzes von sage und schreibe 38 % innerhalb eines Jahres bedeuten würde. Der neue einheitliche Hebesatz soll vom Rat der Stadt Duisburg am 24.02.2026 beschlossen werden. Da sich die Steuermessbeträge bei vielen Immobilienbesitzern - und somit auch die Berechnungsgrundlage - geändert haben bedeutet dieser neue Hebesatz für viele Eigentümer von Wohnimmobilien eine nochmalige erhebliche - um nicht zu sagen - massive Erhöhung ihrer Grundsteuerlast was insbesondere für einkommensschwache Eigenheimbesitzer zu einer mittlerweile exis­ten­zi­ellen Bedrohung wird!

Mit dieser Petition soll die Stadt Duisburg aufgefordert werden die gesplitteten Hebesätze aus dem Jahr 2025 beizubehalten da überhaupt noch nicht alle Instanzen abschließend über den Sachverhalt entschieden haben und selbst das Land NRW immer noch der Meinung ist das gesplittete Grundsteuerhebesätze geltendem Recht entsprechen.

Begründung

Die Forderung ist wichtig da durch den vorgesehenen neuen einheitlichen Grundsteuerhebesatz Eigentümer von Wohnimmobilien überproportional stark be- und Eigentümer von Nichtwohnimmobilien überproportional stark entlastet werden. Darüber hinaus werden durch diese massive Steuererhöhung auch Mieten in Duisburg nicht unwesentlich steigen, da die Grundsteuer direkt an die Mieter durchgereicht wird. Dies entzieht einer eh schon sehr einkommensschwachen Stadt wie Duisburg zusätzliche Kaufkraft die aufgrund der relativ hohen Inflation in den letzten Jahren schon sehr stark geschmälert wurde.

Duisburg: Grundsteuer einheitlich - für Wohneigentümer wird es teurer

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Joachim Bohn, Duisburg

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.02.2026
Sammlung endet: 08.08.2026
Region: Duisburg
Kategorie: Steuern

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende der Petition zur Beibehaltung der differenzierten Hebesätze in Duisburg!

    In der gestrigen Printausgabe der NRZ/WAZ und bereits einige Tage zuvor auch in der Onlineausgabe dieser Tageszeitungen war dieser Artikel -> „Katastrophale Ungerechtigkeit“ verhindert: Hausbesitzer verteidigt Grundsteuer zu lesen. Leider hinter deren Paywall und insofern nur von deren Abonnenten zu lesen.

    Dieser Artikel hat mich aus unterschiedlichen Gründen massiv verärgert. Im Kern ist das von dem Architekten Dieter Düster beschriebene Problem der höheren Besteuerung von Mietwohnungen auf gemischt genutzten Grundstücken zwar richtig, daraus aber abzuleiten eine Rückkehr zu dem differenzierten Hebesätzen in Duisburg sei eine "Katastrophale Ungerechtigkeit" halte ich für ziemlich hanebüchen da die Anzahl der davon Betroffenen bei einem differenzierten Hebesatz in etwa nur ein Fünftel bis ein Viertel (den Berechnungen von Herrn Düster zufolge etwa 20.000 bis 30.000) im Verhältnis zu den mehr belasteten Eigentümern von Wohngrundstücken (ca. 125.000) bei einem einheitlichen Hebesatz ausmacht. Darüber hinaus erscheint dieser aus meiner Sicht schon manipulative Artikel, der der Stadt Duisburg und dem Kämmerer eine riesige Brücke baut um NICHT zu den differenzierten Hebesätzen zurückzukehren, "zufälligerweise" in der Printausgabe nur wenige Tage nachdem ich meine Petition und die Unterschriften im Rathaus übergeben hatte. Und schlussendlich halte ich die von Herrn Düster vorgebrachten Gründe für seine Argumentation und vermeintliche Motivation ("...die Grundwerte, um Gerechtigkeit, Solidarität - um unser Gemeinwesen.") so an die Presse heranzutreten doch für sehr fragwürdig. Denn wenn man sich mal etwas näher mit dem Herrn Düster beschäftigt erfährt man sehr schnell, das er nicht nur jahrzehntelanges SPD-Mitglied ist, sondern aufgrund seiner Tätigkeit als Architekt auch für städtische Bauvorhaben durchaus die Möglichkeit besteht, das es da persönliche Verbindungen zu städtischen Entscheidungsträgern geben könnte. Und deswegen die Motivation für den Artikel nicht unbedingt die von ihm genannten Grundwerte und unser Gemeinwesen waren. Sondern die Motivation vielmehr ggf. eher einen politischen Hintergrund hat und man das als Schützenhilfe für Parteigenossen (Link und Murrack sind beide in der SPD) im Zusammenhang mit der unpopulären Grundsteuerentscheidung interpretieren könnte!

    Aus diesen Gründen habe ich der NRZ/WAZ gestern einen Leserbrief zukommen lassen. Da ich nicht absehen kann ob und in welchem Umfang überhaupt der veröffentlich wird möchte ich euch den auf diesem Weg zukommen lassen. Und ggf. hat ja auch der ein oder andere von euch auch noch Zeit und Lust sich in der Sache mit einem Leserbrief an die NRZ/WAZ zu wenden!?

    Der Leserbrief ist dieser Nachricht als Anhang beigefügt.

    Abschließend möchte ich noch ergänzen das es ggf. Sinn machen würde - um die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die einzelnen Grundstücksarten besser zu verstehen - wenn die Stadtverwaltung vielleicht die Aufteilung der Grundsteuer (EUR Alt, Anteil %, Veränderung in EUR und % gesplitteter und einheitlicher Hebesatz) auf die 8 Grundstücksarten (§249 BewG) veröffentlichen würde. Dann würde auch transparent zu welchen Lasten die Grundsteuerreform geht.

    Beste Grüße

    Euer Joachim Bohn

  • Am 20.01.2026 habe ich meine Petition im Rathaus der Stadt Duisburg persönlich an den Kämmerer und Stadtdirektor Herrn Martin Murrack übergeben dürfen. Studio47 berichtet in diesem Video von der Übergabe und was ich mir davon erhoffe.

  • Am 20.01.2026 habe ich meine Petition im Rathaus der Stadt Duisburg persönlich an den Kämmerer und Stadtdirektor Herrn Martin Murrack übergeben dürfen. Studio47 berichtet in diesem Video von der Übergabe und was ich mir davon erhoffe.

Gerade Familien und Einzelpersonen, die sich ihren Traum vom Eigenheim mühsam erarbeitet haben, dürfen nicht weiter durch steigende Belastungen unter Druck geraten. Wer Verantwortung übernimmt, investiert und vorsorgt, sollte nicht das Gefühl haben, immer weiter „gemolken“ zu werden. Eine verlässliche und differenzierte Grundsteuerpolitik schafft Planungssicherheit und stärkt die Mitte der Stadtgesellschaft.

Diese blöde Splitting B1 auf B2 hat für mich eine Erhöhung von 500Prozent Erhöhung der Grundsteuer gebracht!Für ein Grundstück mit 4 Garagen und einem Bunker!Von ca 250,-Euro auf 1300,-Euro! So sieht das aus ,wenn angeblich nur unwesentliche Erhöhung der Grundsteuer laut Regierung sein soll! Ich bin fertig mit dieser Bundesregierung und Stadtverwaltung Duisburg

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