Volksvertreter Erik Breves
Stellungnahme zur Petition Sofortiger Neubau Grundschule und Dorfgemeinschaftshaus Wettbergen!!!
Volt zuletzt bearbeitet am 10.09.2026
Die vorliegende Petition wird abgelehnt.
Dass die Grundschule Wettbergen vor erheblichen baulichen Herausforderungen steht und eine zeitnahe Verbesserung der Situation erforderlich ist, steht für uns außer Frage. Ebenso nachvollziehbar ist der Wunsch nach geeigneten Räumlichkeiten für das gemeinschaftliche Leben im Stadtteil. Aus diesen berechtigten Anliegen lässt sich jedoch nicht die Schlussfolgerung ableiten, dass ein sofortiger Neubau an der in der Petition genannten Stelle die richtige Lösung darstellt.
Entscheidend ist zunächst, dass für den Schulstandort Wettbergen bereits konkrete Untersuchungen und Planungsüberlegungen vorliegen. Die Möglichkeit einer Sanierung und Erweiterung des bestehenden Schulstandortes wurde im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung betrachtet. Damit existiert bereits ein fachlich zu bewertender Lösungsansatz. Es wäre aus unserer Sicht nicht verantwortbar, diese Vorarbeiten beiseitezuschieben und stattdessen den Eindruck zu erwecken, ein vollständig neuer Standort könne kurzfristig und ohne weitere Prüfung umgesetzt werden.
Gerade der Begriff „sofortiger Neubau“ greift zu kurz. Ein Schulneubau ist kein Vorhaben, das allein durch einen politischen Beschluss unmittelbar realisiert werden kann. Neben der grundsätzlichen Standortentscheidung wären unter anderem Fragen des Planungsrechts, der Grundstücksnutzung, der Finanzierung, der baulichen Konzeption und der anschließenden Genehmigungs- und Vergabeverfahren zu klären. Zwischen einem politischen Wunsch und der tatsächlichen Fertigstellung eines Schulgebäudes liegen deshalb regelmäßig mehrere Jahre.
Auch die in der Petition vorgeschlagene Fläche an der Leipziger Straße kann nicht allein deshalb als geeigneter Schulstandort angesehen werden, weil sie grundsätzlich verfügbar beziehungsweise für eine andere Nutzung vorgesehen ist. Für eine solche Entscheidung sind die tatsächlichen städtebaulichen und baurechtlichen Voraussetzungen maßgeblich. Nach den bisherigen Prüfungen und Beratungen bestehen hier erhebliche Einschränkungen. Ein neuer Schulstandort müsste deshalb zunächst eigenständig auf seine Eignung untersucht werden.
Besonders kritisch sehen wir die Verbindung, die in der Petition zwischen dem Schulneubau und der geplanten Unterbringung von Geflüchteten hergestellt wird. Beide Themen werden damit faktisch miteinander verknüpft, obwohl sie unterschiedlichen kommunalen Aufgabenstellungen und Entscheidungsprozessen zuzuordnen sind.
Der Verzicht auf eine geplante Unterkunft führt nicht automatisch dazu, dass an gleicher Stelle eine Schule errichtet werden kann. Ebenso wenig entsteht dadurch automatisch das für einen Schulneubau erforderliche Investitionsvolumen. Die Behauptung eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen beiden Vorhaben greift daher aus unserer Sicht zu kurz und trägt nicht zu einer sachgerechten Diskussion über die Zukunft der Grundschule bei.
Eine Kommune muss zudem ihre Investitionen im Blick auf die Gesamtheit ihrer Aufgaben planen. Der Bedarf an Sanierungen und Neubauten von Schulen besteht nicht nur in Wettbergen. Begrenzte Haushaltsmittel und vorhandene Planungskapazitäten müssen deshalb nach nachvollziehbaren Kriterien eingesetzt werden. Eine einzelne Maßnahme kann nicht isoliert betrachtet werden, ohne die Auswirkungen auf andere dringend benötigte Vorhaben zu berücksichtigen.
Bei zukünftigen Planungen für das betreffende Gebiet sollte zudem nicht ausschließlich die Entwicklung von Schule und Dorfgemeinschaftshaus betrachtet werden. Auch die Situation der örtlichen Feuerwehr und insbesondere die bauliche Zukunft des Feuerwehrhauses müssen angemessen berücksichtigt werden. Sollte das Gebiet ohnehin einer umfassenden städtebaulichen Betrachtung unterzogen werden, bietet sich die Möglichkeit, auch die notwendigen Anforderungen an einen zeitgemäßen Feuerwehrstandort frühzeitig in die Überlegungen einzubeziehen. Eine vorausschauende Gesamtplanung kann verhindern, dass heute Einzelentscheidungen getroffen werden, die spätere notwendige Modernisierungen oder Erweiterungen erschweren. Die Feuerwehr ist ein wesentlicher Bestandteil der örtlichen Daseinsvorsorge und benötigt hierfür geeignete, funktionale und zukunftsfähige räumliche Voraussetzungen.
Für das Dorfgemeinschaftshaus gilt Ähnliches. Der Wunsch nach einem geeigneten Ort für Vereine, Initiativen und das soziale Miteinander im Stadtteil ist nachvollziehbar und verdient Beachtung. Daraus ergibt sich jedoch nicht zwingend die Notwendigkeit, Schule und Dorfgemeinschaftshaus in einem gemeinsamen Neubauprojekt an dem in der Petition vorgeschlagenen Standort zu realisieren. Hier sollte zunächst unabhängig voneinander geprüft werden, welcher konkrete Raumbedarf besteht und welche Standorte dafür tatsächlich geeignet sind.
Unser Ziel sollte daher nicht darin bestehen, möglichst schnell eine bestimmte bauliche Lösung politisch festzuschreiben. Vielmehr muss eine Lösung gefunden werden, die rechtlich machbar, finanziell vertretbar, städtebaulich sinnvoll und für die Schülerinnen und Schüler langfristig geeignet ist. Dabei sollten auch die weiteren Anforderungen an die Infrastruktur des Stadtteils berücksichtigt werden.
Die Grundschule Wettbergen braucht eine tragfähige Perspektive. Diese Perspektive sollte auf den bereits vorliegenden Erkenntnissen aufbauen, anstatt durch eine neue Standortforderung einen zusätzlichen, zeitaufwendigen Planungsprozess zu eröffnen. Gleichzeitig sollte bei einer längerfristigen Betrachtung des Gebiets darauf geachtet werden, dass neben Schule und Dorfgemeinschaft auch die Feuerwehr und ihre räumlichen Anforderungen angemessen berücksichtigt werden.
Wir sprechen uns deshalb dafür aus, die bestehenden Planungen und Untersuchungen weiterzuverfolgen, die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der gesamtstädtischen Schulbauplanung zu priorisieren und Möglichkeiten für eine Beschleunigung zu prüfen. Gleichzeitig sollte der Bedarf an einem Dorfgemeinschaftshaus unabhängig davon weiter betrachtet und bei zukünftigen Planungen des Gebiets auch die notwendige Modernisierung des Feuerwehrhauses berücksichtigt werden.
Die Petition wird daher in der vorliegenden Form abgelehnt.
Die Ablehnung bedeutet ausdrücklich keine Absage an eine Verbesserung der schulischen Situation in Wettbergen. Im Gegenteil: Gerade weil diese Verbesserung dringend erforderlich ist, sollte die Entscheidung auf einer realistischen Einschätzung der rechtlichen, finanziellen und planerischen Möglichkeiten beruhen und in eine vorausschauende Gesamtentwicklung des Stadtteils eingebettet werden.