Volksvertreterin Gisela Rink

Landtag des Saarlandes - Ausgeschieden

Stellungnahme zur Petition Aufruf zur Rettung der Hochschulen im Saarland

CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016

Ich enthalte mich.

Die Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion haben in diesen Tagen eine Aufforderung zur Stellungnahme zur Petition „Aufruf zur Rettung der Hochschulen im Saarland“ von Ihnen erhalten.

Die CDU-Landtagsfraktion hat deshalb beschlossen, Ihnen folgende gemeinsam erarbeitete Position zukommen zu lassen, die auch in ausführlicher Form in dem vom Landtag des Saarlandes am 16. Juli 2014 verabschiedeten Eckpunktepapier „Für ein zukunftsfestes Hochschulsystem: Eckpunkte für eine Hochschulentwicklungsplanung im Saarland“ nachzulesen ist (siehe: www.landtag-saar.de/Dokumente/Drucksachen/Ag15_0997.pdf).
Des Weiteren möchten wir auf den beschlossenen Hochschulentwicklungsplan verweisen, der auf Grundlage dieser Eckpunkte beschlossen wurde (siehe: www.saarland.de/dokumente/thema_wissenschaft/Landeshochschulentwicklungsplan_2015_-_2020.pdf).

Bedingt durch die Schuldenbremse muss das Saarland bis zum Jahr 2020 über 455 Mio.€ jährliche Neuverschuldung abbauen, da ab dem Jahr 2020 keine neuen Schulden mehr aufgenommen werden dürfen. Da die Ausgaben praktisch auf allen Ebenen unseres Landes zwingend reduziert werden müssen, um die vorgegebenen Sparquoten zu erreichen, können leider auch die Hochschulen bei den Sparbemühungen nicht mehr außen vor bleiben.

Die CDU Saar hat in ihrem Wahlprogramm 2012 dazu auch ehrliche Auskünfte gegeben, so z.B.: „Deshalb beschränken wir uns darauf, einen Teil der rund 6.900 Beschäftigten (einschl. UdS), die bis 2020 altersbedingt in den Ruhestand gehen … nicht mehr zu ersetzen; durch Umstrukturierungen der Landesverwaltung und die Festlegung ressortspezifischer Personaleinsparungsquoten streben wir eine sozialverträgliche Reduzierung des Personalbestandes um etwa 10 Prozent an.“ Oder: „Es ist aber auch zu beachten, dass es zukünftig keinen Finanzierungsautomatismus z.B. durch weitere haushalterische Sondereffekte geben wird und daher eine strukturelle Überprüfung aller Bereiche notwendig ist; allein durch lineare Einsparungen bei den Fakultäten wird dies ohne Qualitätseinbußen nicht möglich sein.“ Den von Ihnen unterstellten Bruch von Versprechen vor der Wahl gibt es deshalb nicht. Auch die einzelnen Maßnahmen wie die Beauftragung des Wissenschaftsrates, die Konzentration auf die Schwerpunktbereiche, Kooperationen der Hochschulen im Saarland, Kooperationsplattformen mit Promotionskollegs und Kooperationen mit Hochschulen in der Großregion waren alle bereits im Wahlprogramm angelegt und sind dort nachlesbar (siehe: www.cdu-saar.de/media/downloads/263477.pdf,download).

In alledem ist zu berücksichtigen, dass das Saarland ausweislich der jüngsten Zahlen des statistischen Bundesamtes aus 2012 bei den Ausgaben pro Studierende bei 9300 € liegt gegenüber einem Bundesschnitt von 6890 €. Damit hat sich das Saarland binnen weniger Jahre auf Platz 1 der Länder vorgearbeitet, die Ausgangslage ist also keine unterdurchschnittliche Finanzierung, sondern eine deutlich überdurchschnittliche
(siehe:https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/BildungForschungKultur/BildungKulturfinanzen/Tabellen/LaufendeGrundmittelLaender.html).

Außerdem konnte die ursprünglich angesetzte Sparquote der Hochschulen durch die zusätzliche Bereitstellung der Bafög-Mittel und die zusätzlichen Mittel aus den erfolgreichen Verhandlungen zum Hochschulpakt durch den Bund deutlich abgemildert werden. Gegenüber den ursprünglichen Sparplänen, die Ihrer Petition noch zugrunde lagen, erhalten die Hochschulen nun jahresbezogen rund 10 Mio. € mehr.

In monatelangen Gesprächen und intensiven Verhandlungen mit den Hochschulen und ihren Gremien wie auch mit den relevanten Institutionen des Landes wurden die Rahmenbedingungen und Eckpunkte der Hochschulentwicklung geschaffen. Auf der Basis dieses im Dialog ausgehandelten Kompromisses, der wissenschaftspolitische und landespolitische Ansprüche in eine gute Balance bringt, wurde das Eckpunktepapier der Mehrheitsfraktionen des Landtages entwickelt. Diese Eckpunkte sind nun Grundlage des Landeshochschulentwicklungsplans geworden und geben damit die Rahmenbedingungen für die anstehenden Verhandlungen über die Ziel- und Leistungsvereinbarungen vor.

Wichtige Punkte waren in diesem Zusammenhang der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen, Schutz von Doktoranden während der wissenschaftlichen Qualifikation und die Einhaltung der Berufungszusagen. Dies wurde von den Hochschulen so auch zugesagt. Der von Ihnen genannte Punkt Sozialwissenschaften ist in den Eckpunkten und im Hochschulentwicklungsplan ebenso enthalten.

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