Representant Günter Klein

Uttalelse om kampanjen Keine ersatzlose Schließung der Sparkasse in Groß Schönebeck

Freie Wähler sist redigert 24.01.2017

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Die Sparkassen sind von ihrem Naturell her keine Kapitalgesellschaften und auf Gewinn ausgerichtet, sondern im Rahmen einer regionalen öffentlichen Trägerschaft gegenüber Anlegern und Gewerbetreibenden dem Gemeinnutz verpflichtet.
Der Leitung der Sparkasse und insbesondere dem Landkreis als Träger der Einrichtung muß es eine Verpflichtung sein, diesem Gemeinnutz Sorge zu tragen und auch in ländlichen Räumen den Bürgern die Möglichkeit geben, sich mit Bargeld versorgen zu können, Überweisungen zu tätigen und ggf. einen Ansprechpartner für einfache Geldgeschäfte zu haben.
Auch wenn der Landrat eine geringere Gewinnausschüttung von der Sparkasse erhält und die Sparkasse weniger Werbematerial zur Verfügung haben wird, sollte die Erhaltung einer kleinen Außenstelle in Groß-Schönebeck aus sozialen Gesichtspunkten und der Verpflichtung nach dem Gemeinnützigkeitsprinzip nicht nur sozial erforderlich, sondern auch verpflichtend sein.

Günter Klein - Eliminert
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