Funcionarios elegidos Günter Lassen.

Opinión sobre la petición. Keine Strabs in Nordstemmen

fraktionslos, editado por última vez el 05/08/2018

Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Apoyo una audiencia pública en el comité técnico.
Apoyo una comparecencia pública en el parlamento

Die Instandhaltung der kommunalen Straßen und Verkehrswege ist Angelegenheit der Straßenbaulastträger und somit regelmäßig der Gemeinden. Die Kosten hierfür sind deshalb auch grundsätzlich aus deren Etat zu bestreiten. Dafür zahlen die Anlieger ihre jährliche Grundsteuer.
Einmalige Beiträge können für Anlieger eine finanzielle Belastung von vielen Tausend Euro bedeuten – oftmals vollkommen unerwartet.

Straßenausbaubeiträge sind ungerecht und unsozial.
Ungerecht, weil nur Anwohner von gemeindeeigenen Straßen zur Kasse gebeten werden; Anlieger an Bundes,-u. Kreisstraßen werden mit der Strabs nicht belastet.
Unsozial deshalb, weil Beitragsbescheide von, unter Umständen, mehreren tausend oder zehntausend Euro eine finanzielle Notlage zur Folge haben können.
Der Erhalt eines vernünftigen Zustandes der Straßen gehört zur Daseinsvorsorge der Gemeinde und ist nicht Aufgabe einiger weniger, die gerade an einer bestimmten Stelle wohnen.

Die Gemeindestraßen werden nicht nur von den Anliegern dieser Straßen genutzt, sonder von ALLEN !
Deshalb kann es nicht sein, daß nur die Anlieger von Gemeindestraßen, dafür zahlen müssen.
Auch wenn die Strabs (noch) rechtsmäßig ist, gerecht ist sie auf keinen Fall.

Überdies hat kein europäisches Land Straßenausbaubeiträge.
Da erhebt sich die Frage, ob diese überhaupt europarechtskonform sind.

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