Volksvertreter Hans Ludwig Bechtel

Stellungnahme zur Petition Gleichstellungsarbeit in Glückstadt muss wieder hauptamtlich werden!

BFG, zuletzt bearbeitet am 15.01.2026

Ich lehne ab.

Ich danke den Initiatorinnen und Initiatoren der Petition sowie deren zahlreichen Unterstützenden für ihr Engagement und die große Aufmerksamkeit, die sie diesem Thema Gleichstellung in Glückstadt widmen. Gleichstellung ist ein wichtiges Anliegen, das ernst genommen werden muss und auch in der kommunalen Politik seinen festen Platz hat.
Zunächst ist festzuhalten das die Stadt Glückstadt ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt.. Nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sind Gemeinden verpflichtet, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Für Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern wie -Glückstadt- besteht dabei ausdrücklich kein gesetzlicher Zwang, diese Stelle hauptamtlich auszugestalten. Die konkrete Organisationsform ist vielmehr durch die Kommune im Rahmen ihrer Selbstverwaltung zu bestimmen. diese Rechtslage ist eindeutig.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadtvertretung im Jahr 2024 nach ausführlicher Beratung bewusst entschieden, die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten künftig ehrenamtlich auszugestalten. Diese Entscheidung erfolgte nicht aus Geringschätzung der Gleichstellungsarbeit, sondern auf Grundlage einer Abwägung zwischen gesetzlichem Auftrag, tatsächlichem Bedarf, organisatorischer Umsetzbarkeit und finanzieller Leistungsfähigkeit unserer Stadt. Es handelte sich um eine sachliche und rechtmäßige Grundsatzentscheidung, die zum damaligen Zeitpunkt von einer Mehrheit getragen wurde.
Richtig ist, dass die ehrenamtliche Stelle bislang nicht neu besetzt werden konnte. Ebenso richtig ist aber auch das in diesem Zeitraum von rund eineinhalb Jahren ohne Besetzung, es meines Wissens nach keine einzige Anfrage, Beschwerde oder Eingabe an die Verwaltung gegeben hat, die eine akute oder konkrete Problemlage im Bereich Gleichstellung erkennen ließe. Diese Tatsache gehört zu einer vollständigen und ehrlichen Bewertung dazu.
Diese Petition stellt die Situation teilweise anders dar und erweckt den Eindruck, die Stadt verweigere Gleichstellungsarbeit oder lasse gesetzliche Pflichten bewusst unerfüllt. Diese Darstellung teile ich ausdrücklich nicht! Vielmehr geht es um die Frage, in welcher Form Gleichstellungsarbeit in einer Kleinstadt wie Glückstadt sinnvoll, verhältnismäßig und dauerhaft tragfähig organisiert werden kann.
Der Wunsch nach einer hauptamtlichen Stelle ist legitim und als politische Forderung zulässig. Er ersetzt jedoch nicht die notwendige Prüfung, ob Umfang, Aufgabenprofil und tatsächlicher Bedarf eine solche Stelle aktuell rechtfertigen. Eine erneute Umstellung auf eine hauptamtliche Lösung würde dauerhafte Haushaltsmittel binden und muss daher besonders sorgfältig begründet werden. Aus meiner Sicht liegen hierfür derzeit keine neuen belastbaren Erkenntnisse vor, die eine Abkehr oder Neubewertung von der erst kürzlich getroffenen Entscheidung zwingend erforderlich machen würden.
Unabhängig davon halte ich es für sinnvoll, das Thema weiterhin offen und sachlich zu diskutieren. Sollte sich zukünftig zeigen, dass sich konkrete Bedarfe entwickeln oder strukturelle Defizite entstehen, wird die Stadtvertretung diese selbstverständlich neu bewerten müssen. Kommunalpolitik ist kein starres System, sondern lebt von Überprüfung, Anpassung und Verantwortung.
Mein Anliegen ist es, die Gleichstellungsarbeit in Glückstadt rechtskonform, bedarfsgerecht und verantwortungsvoll zu gestalten- ohne Symbolpolitik, aber mit Blick auf das, was für unsere Stadt tatsächlich notwendig und leistbar ist.

Hans Ludwig Bechtel
Partei: BFG
Fraktion: BFG
Neuwahl: 2023
Funktion: Stadtvertreter
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