Gleichstellungsarbeit in Glückstadt muss wieder hauptamtlich werden!

Petition is addressed to
Stadtvertretung Glückstadt, Bürgermeister Rolf Apfeld

564 Signatures

100 %
373 from 310 for quorum in Glückstadt Glückstadt

564 Signatures

100 %
373 from 310 for quorum in Glückstadt Glückstadt
  1. Launched November 2025
  2. Time remaining > 2 months
  3. Submission
  4. Dialog with recipient
  5. Decision
personal data
 

I consent to the storage of my data. I can revoke this consent at any time.

Petition is addressed to: Stadtvertretung Glückstadt, Bürgermeister Rolf Apfeld

Seit 1,5 Jahren hat Glückstadt, eine Kleinstadt in Schleswig-Holstein mit über 11.000 EinwohnerInnen, keine Gleichstellungsbeauftragte. Eine Stelle, die gesetzlich vorgeschrieben ist, ist unbesetzt und kein Wandel in Sicht. Weder die Stadtvertretung, noch die Verwaltung (der die Ausschreibung obliegt) zeigen angemessenes Engagement, diesem Missstand abzuhelfen.

Wir fordern eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für Glückstadt – professionell, fair bezahlt und mit einem ausreichenden Zeitkontingent, Sachmitteln und Unterstützung ausgestattet, um ihre Aufgabe wirksam zu erfüllen.

Gleichstellung ist keine Grauzone. Gleichstellungsarbeit kein Nice-to-have. Gleichstellungsarbeit ist Pflicht.

Nachdem die vorherige hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte im April 2024 gekündigt hat, ist die Stelle willentlich zunächst nicht wieder besetzt worden. Im weiteren Verlauf wurde sie von der Kommunalpolitik in eine ehrenamtliche Stelle umgewandelt und konnte auch nach mehrmaliger Ausschreibung nicht neu besetzt werden.

Die aktuelle Regelung sieht vor, dass die Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig ist – für 12 Wochenstunden, mit einer Aufwandsentschädigung von 376 Euro im Monat. Ehrenamtlichkeit bedeutet neben einem Geringstverdienst auch, dass kein Urlaubsanspruch oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht. Die zukünftige Gleichstellungsbeauftragte hat keinerlei soziale Absicherung. Gleichstellungsarbeit in der Größenordnung und Qualität, die in Glückstadt benötigt wird, ist ehrenamtlich nicht zu leisten.

Glückstadt braucht eine starke Stimme für Gleichstellung – keine symbolische.

🟢 Was fordern wir?

Wir fordern,

  1. dass die Ehrenamtlichkeit aufgehoben wird,
  2. dass die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten wieder hauptamtlich und tarifgerecht bezahlt wird,
  3. dass die Stadt die strukturellen Voraussetzungen schafft, damit Gleichstellung in Glückstadt professionell und wirksam umgesetzt werden kann.

🟣 Faktische Folgen der bisherigen Ehrenamtlichkeit:

  • Trotz Ausschreibungen keine Neubesetzung.
  • Fehlende personelle Vertretung gleichstellungspolitischer Interessen in Verwaltung und Gremien.
  • Verlust von Vertrauen und Sichtbarkeit in der Bevölkerung.
  • Gefährdung der Umsetzung gesetzlicher Gleichstellungsziele.

Gleichstellungspolitik lebt von Präsenz, Verbindlichkeit und strategischer Arbeit – nicht von symbolischer Vertretung.

🟢 Was passiert, wenn nichts geschieht?

Wenn die Gleichstellungsarbeit in Glückstadt weiter ehrenamtlich bleibt, bedeutet das:

  • eine strukturelle Schwächung der Gleichstellungspolitik
  • fehlende Ansprechpartnerin für BürgerInnen, Ratsmitglieder und Verwaltung
  • und das Risiko, dass Gleichstellung nur noch auf dem Papier existiert.

Das ist nicht zeitgemäß.

Und es ist nicht das Bild, das Glückstadt nach außen tragen sollte.

Reason

🟢 Warum ist das wichtig?

Seit 1,5 Jahren hat Glückstadt, einer Kleinstadt in Schleswig-Holstein mit über 11.000 EinwohnerInnen, keine Gleichstellungsbeauftragte. Eine Stelle, die gesetzlich vorgeschrieben ist, ist unbesetzt. Der Zuzug junger Familien, die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte und die zunehmende Zahl älterer Menschen verändern die städtische Lebensstruktur. Die daraus resultierenden Aufgaben für eine Gleichstellungsbeauftragte erfordern Fachwissen, Vernetzung mit Beratungsstellen, Schulen, Polizei, Verbänden und Trägern der sozialen Arbeit sowie strategische Planung über Legislaturperioden hinaus.

Die aktuelle Regelung sieht vor, dass die Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig ist – für 12 Wochenstunden, mit einer Aufwandsentschädigung von 376 Euro im Monat. Ehrenamtlichkeit bedeutet neben einem Geringstverdienst auch, dass kein Urlaubsanspruch oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht. Die zukünftige Gleichstellungsbeauftragte hat keinerlei soziale Absicherung.

Gleichzeitig verlangt die Stadt ein abgeschlossenes Studium, umfassende Rechtskenntnisse (Gleichstellungsgesetz, öffentliches und Privatrecht sowie umfassende Kenntnis über arbeits- und dienstrechtliche Bestimmungen sowie des Sozial- und Familienrechts Öffentlichkeitsarbeit), Netzwerkarbeit, Beratung, Teilnahme an Sitzungen, Mitwirkung in Personalverfahren und die besondere Bereitschaft zur Aufgabenwahrnehmung an Wochenenden und in den Abendstunden. Weiterhin liest man in der offiziellen Stellenausschreibung:

  • Einbringung von gleichstellungsrelevanten Belangen in die Arbeit der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Selbstverwaltung
  • Darstellung der gegenwärtigen Gleichstellungsproblematik in der Stadt Glückstadt
  • Angebot und Durchführung von Sprechstunden, sowie Beratung für hilfesuchende EinwohnerInnen zu gleichstellungsrelevanten Themen
  • Zusammenarbeit mit anderen Stellen in gleichstellungsspezifischen Angelegenheiten, insbesondere mit frauenrelevanten Organisationen, Netzwerken, Institutionen, Betrieben und Behörden sowie anderen öffentlichen Einrichtungen (z. B. Kindergärten, Schulen)
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen und Wahrnehmung der gleichstellungsrelevanten Presse und Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitwirkung bei Entscheidungen, Vorhaben und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern haben
  • Prüfung von Verwaltungsvorlagen nach Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes, der Gemeindeordnung und Hauptsatzung
  • Unterstützung der Dienststelle bei der Fortschreibung des Frauenförderplans

Die Unterstützung im Aufbau einer Beschwerdestelle nach §13 AGG ist ebenso Teil des Tätigkeitsbereichs. Neben den Hauptaufgaben beinhaltet die Tätigkeit die Einbindung bei allen in- und externen Stellenbesetzungsverfahren, sowie allen weiteren personalrechtlichen Maßnahmen, die Teilnahme an Sitzungen, Arbeitsgruppen und der Betrieblichen Kommission.

Diese Anforderungen stehen in keinem Verhältnis zur aktuell angebotenen Entlohnung oder zum Rahmen eines Ehrenamts. Es handelt sich um einen verantwortungsvollen Beruf, der mehr braucht als eine ehrenamtliche Besetzung.

🟢 Worum geht es konkret?
Gleichstellung ist kein Zusatzangebot, keine Nebensache – sie ist gesetzlicher Auftrag nach dem Landesgleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (§ 2 LGG). Sie ist ein zentraler Bestandteil moderner, gerechter Kommunalpolitik.

Sie betrifft:

  • die gerechte Beteiligung von Frauen in Verwaltung, Politik und Gesellschaft,
  • die Unterstützung hilfesuchender Bürgerinnen und Bürger,
  • den Aufbau einer Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
  • und die Mitwirkung bei Entscheidungen, die das Leben von Menschen in Glückstadt unmittelbar betreffen.

Diese Aufgaben verlangen fachliche Kompetenz, Zeit, Kontinuität und Zugang zu Verwaltung und Politik. Das lässt sich nicht ehrenamtlich leisten.

🟢 Was passiert, wenn nichts geschieht?

Wenn die Gleichstellungsarbeit in Glückstadt weiter ehrenamtlich bleibt, bedeutet das:

  • eine strukturelle Schwächung der Gleichstellungspolitik,
  • fehlende Ansprechpartnerinnen für Ratsmitglieder, Verwaltung und BürgerInnen,
  • und das Risiko, dass Gleichstellung nur noch auf dem Papier existiert.

🟣 Unsere Forderung:

Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe – keine Nebentätigkeit.

Wir fordern eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für Glückstadt – professionell, fair bezahlt und mit einem ausreichenden Zeitkontingent, Sachmitteln und Unterstützung ausgestattet, um ihre Aufgabe wirksam zu erfüllen.


Thank you for your support, Cynthia Philebrunn, Glückstadt
Question to the initiator

Share petition

Image with QR code

Tear-off stub with QR code

download (PDF)

Petition details

Petition started: 11/06/2025
Collection ends: 05/05/2026
Region: Glückstadt
Topic: Civil rights

This petition has been translated into the following languages

Translate this petition now

new language version

News

  • openPetition hat heute eine Erinnerung an die gewählten Vertreter im Parlament Stadtvertretung geschickt, die noch keine persönliche Stellungnahme abgegeben haben.
    Bisher haben 12 Parlamentarier eine Stellungnahme abgegeben.
    Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
    https://www.openpetition.de/petition/stellungnahme/gleichstellungsarbeit-in-glueckstadt-muss-wieder-hauptamtlich-werden
  • Liebe Unterzeichnende und Interessenten der Petition,

    es gibt eine deutliche Bewegung durch unsere Petition. Am letzten Freitag haben wir die Petition dem Bürgermeister R. Apfeld und dem Bürgervorsteher L. Kasten übergeben.

    Zu diesem Zeitpunkt waren es 548 Stimmen. Stand heute 560.

    98 Menschen haben die Möglichkeit genutzt durch Kommentare ihren Standpunkt zu verdeutlichen, Argumente für eine Hauptamtlichkeit dazulassen.

    Vielen herzlichen Dank Euch allen für Euer Engagement und die Bereitschaft, Euch unseren Stadtvertretern gegenüber sichtbar zu machen! Wir sind viele, die in so kurzer Zeit zusammengekommen sind und wir werden immer noch mehr.

    Was wir angestoßen haben ist eine Diskussion in der Stadtvertretung, die sich nun mit dem Thema erneut auseinandersetzen muss. Ein gemeinsamer Antrag der GRÜNEN und der SPD über Wiedereinsetzung der Hauptamtlichkeit liegt seit Dezember vor, ist jedoch vertagt worden, damit die Fraktionen zunächst beraten können.

    OpenPetition hat die StadtvertreterInnen zur Stellungnahme aufgefordert. Die bisher eingegangenen Stimmen könnt Ihr hier nachlesen: https://www.openpetition.de/petition/stellungnahme/gleichstellungsarbeit-in-glueckstadt-muss-wieder-hauptamtlich-werden

    Ich nehme die ablehnenden Stimmen zum Anlass, mit einigen bei StadtvertreterInnen bestehenden Missverständnissen erneut aufzuräumen, v. a. in Bezug auf die Ansicht, es hätte bisher kein Mangel festgestellt werden können, Beschwerden seien nicht bekannt.

    Seit Mai 2024 ist die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Glückstadt unbesetzt. Trotz wiederholter Nachfragen (über Monate, sowohl in den Fachausschüssen als auch in Sitzungen der Stadtvertretung) von Bürgerinnen sowie mehrerer Hinweise in Sitzungen der Stadtvertretung erfolgte über Monate hinweg weder eine zeitnahe Ausschreibung noch eine Übergangslösung, die eine kontinuierliche Wahrnehmung der gesetzlich vorgesehenen Aufgaben ermöglicht hätte.

    Erst im Dezember 2024 entschloss sich die Stadtvertretung, die Stelle künftig ehrenamtlich zu besetzen. Diese Entscheidung ging mit einer weiteren zeitlichen Verzögerung einher: Die erste Ausschreibung erfolgte erst im Juni 2025. Drei Ausschreibungen blieben erfolglos; zwei Bewerbungen wurden zurückgezogen. In dieser gesamten Zeit bestand faktisch keine funktionsfähige Gleichstellungsarbeit in der Stadt.

    Nach dem Landesgleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein ist die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten für Kommunen verpflichtend. Diese Verpflichtung beschränkt sich nicht auf die formale Existenz einer Stelle, sondern verlangt eine tatsächliche, kontinuierliche und wirksame Aufgabenerfüllung. Gleichstellungsarbeit ist dabei ausdrücklich als präventive und querschnittliche Aufgabe ausgestaltet und nicht davon abhängig, ob akute Beschwerden vorliegen oder geltend gemacht werden.

    Die Argumentation einzelner Mitglieder der Stadtvertretung, es habe „keinen akuten oder konkreten Bedarf“ gegeben und niemand habe sich über das Fehlen einer Gleichstellungsbeauftragten beschwert, ist rechtlich nicht tragfähig. Der gesetzliche Auftrag entsteht kraft Gesetzes und ist nicht von subjektiven Bedarfseinschätzungen oder Beschwerdelagen abhängig. Im Übrigen wird diese Behauptung durch die inzwischen 550 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition – davon 373 aus Glückstadt – auch faktisch widerlegt.

    Besonders problematisch ist die strukturelle Schwächung der Stelle durch die Herabstufung zur Ehrenamtsfunktion, ohne dass eine dokumentierte Aufgaben- oder Bedarfsanalyse vorgelegt wurde.
    Organisations- oder Haushaltsentscheidungen dürfen nicht dazu führen, dass eine gesetzliche Pflichtaufgabe faktisch entleert oder dauerhaft nicht wahrgenommen wird. Eine Kommune ist rechtlich nicht befugt, durch Verzögerung, Umdefinition oder organisatorische Entscheidungen die Funktionsfähigkeit einer Pflichtstelle auszuhöhlen.

    In der Gesamtschau ergibt sich der Eindruck einer fortgesetzten strukturellen Nichtwahrnehmung einer gesetzlichen Aufgabe. Dies ist keine bloße politische Schwerpunktsetzung, sondern berührt die Einhaltung geltenden Rechts. Die Petition zielt daher nicht auf eine inhaltliche Bewertung von Gleichstellungspolitik, sondern auf die rechtmäßige Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht durch die Stadt Glückstadt.

    Entgegen der Vorstellung mancher StadtvertreterInnen, dass eine Gleichstellungsstelle bloße Symbolpolitik sei, weisen wird ausdrücklich darauf hin, dass sie eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtfunktion zur präventiven, unabhängigen und kontinuierlichen Wahrnehmung kommunaler Aufgaben und weder relativiert noch strukturell entleert werden darf.

    Die Unterzeichnenden erwarten, dass die Stadtvertretung dieser Verantwortung gerecht wird und die Voraussetzungen für eine funktionsfähige und dauerhaft besetzte Gleichstellungsbeauftragtenstelle schafft.

    Herzliche und weiterhin zuversichtliche Grüße
    Cynthia Philebrunn

Die Debatte über Gleichstellung folgt bekannten Mustern. Nicht die Richtigkeit, sondern die öffentliche Wahrnehmung wird kontrolliert: Zweifel säen, Zeit gewinnen, Fortschritte bremsen. US-amerikanische frauenfeindliche Narrative werden übernommen, Argumente wiederholt, Kritik abgewertet, Einzelne angegriffen. Es ist professionelles Rückbaumanagement von Gleichstellungsfortschritten aus den USA – es braucht eine professionelle Antwort.

Ich habe eine Frage, da ich nicht 100 prozentig im Thema bin. Warum wird nach einer ausschließlich weiblichen Besetzung gefragt? Sind männliche Vertreter ausgeschlossen? Wenn ja, merkwürdige Haltung, wenn man das Wort Gleichstellung belegt.

Why people sign

Ich bin ebenfalls Gleichstellungsbeauftragte und weiß selbst, wie schwer es ist, Anerkennung der Arbeit, genügend Stunden und Verständnis zu erhalten.

Damit die Arbeit der Gleichstellungsstelle wieder im Sinne der Gesellschaft ausgeführt werden kann.

Weil Gleichstellung verpflichtend ist, und nicht von der Freizeitverfügbarkeit von Menschen begrenzt werden darf.

Care-Arbeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - zwei Themen, bei denen Frauen noch immer mehr Unterstützung brauchen!

Alles

Tools for the spreading of the petition.

You have your own website, a blog or an entire web portal? Become an advocate and multiplier for this petition. We have the banners, widgets and API (interface) to integrate on your pages. To the tools

This petition has been translated into the following languages

Translate this petition now

new language version

Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now