Volksvertreter Johannes Huber

Stellungnahme zur Petition Schutz vor Kinderpornographie & sexueller Gewalt #KinderSchützen #BetroffeneStützen

AfD, zuletzt bearbeitet am 05.02.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Als erstes möchte ich mich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages für das wichtige Engagement zum Schutze unserer Kinder vor sexueller Gewalt, Kinderpornographie und Vernachlässigung bedanken. Dieses wichtige Anliegen verdient größte Aufmerksamkeit und Hingabe. Es gilt, die schwächsten unserer Gesellschaft zu schützen - unsere Kinder.

Die AfD-Bundestagsfraktion hat bereits in zahlreichen Anträgen und Pressemitteilungen Stellung zu dieser Problematik bezogen. Zuletzt forderten wir als AfD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung in unserem Antrag „Kinder gegen sexuelle Gewalt wirksam schützen“ (BT-Drucksache 19/20667) auf, dafür Sorge zu tragen, dass Gerichte und Ermittlungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland personell und materiell in die Lage versetzt werden, gerade Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch oder sexueller Belästigung von Kindern zügig aufzuklären und abzuurteilen. Dazu gehört es auch, die Ermittlungsbehörden in zeitgemäßen IT-Techniken verstärkt zu schulen, um Verschlüsselungen schneller dechiffrieren zu können.

Wir sind dafür, die Höchst- und Mindeststrafen im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie angemessen anzuheben. Die Voraussetzungen im Gerichtsverfassungsgesetz für die Übernahme eines Amtes als Familienrichter muss ebenso definiert werden, als auch die Fortbildungspflicht für Familien- und Strafrichter festzuschreiben ist. Es braucht klare Regeln für Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen, um Kindesmissbrauch dort nicht nur zu verhindern, sondern diese im Gegenteil zu Orten zu machen, an denen dem Missbrauch aktiv entgegengewirkt wird. Betreuende und finanzielle Hilfssysteme sind für Opfer bereitzustellen, um schnell und unbürokratisch funktionieren zu können. Den hohen Beweislasthürden oder zeitlichen Präklusionen muss entgegengewirkt werden und zudem ist dafür Sorge zu tragen, dass Ärzte rechtssicher Verdachtsfälle an Ermittlungsbehörden melden können und schließlich eine Aufklärungsinitiative gegen Kindesmissbrauch, ähnlich der Anti-Aids-Kampagne, ins Leben zu rufen.

Es vergeht bedauerlicherweise kein Jahr, in dem nicht erschreckende Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland stattfinden und öffentlich bekannt werden. Diesem akuten Problem widme ich mich neben meiner Mitgliedschaft im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch als Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

Johannes Huber, MdB
Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Arbeitskreis Petitionen

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