Λαϊκή εκπρόσωπος Karin Prien

Hamburgische Bürgerschaft - Έχει παραιτηθεί

Γνωμοδότηση για την αναφορά Keine Abschiebung der Familie Mohammad

CDU, τελευταία επεξεργασία στο 02/06/2015

Απέχω.

Begründung: Der Fall der Familie Mohammad befindet sich zur Bearbeitung im Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Dieser Entscheidung will ich nicht vorgreifen. Dort werden derartige Einzelfälle fachlich fundiert diskutiert und entschieden. Ansonsten gilt in der Europäischen Union das sogenannte Dublin-Verfahren, welches regelt, dass eingereiste Personen in dem Mitgliedstaat der EU einen Asylantrag stellen müssen, den sie zuerst betreten haben. Damit soll eine illegale Weiterwanderung von Flüchtlingen und das Stellen vieler Asylanträge in verschiedenen Mitgliedstaaten verhindert werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäische Gerichtshof haben geurteilt, dass Asylbewerber im Dublin-Verfahren nicht in einen Staat überstellt werden dürfen, wenn das dortige Asylsystem „systematische Mängel“ aufweist. Das gilt z.B. für Griechenland und wohl auch für Ungarn. Auch wenn eine adäquate Unterbringung nicht möglich ist, darf in diesen Mitgliedstaat eine Überstellung nicht stattfinden. Ob dies für Zypern gilt, ist eher fraglich.

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