Volksvertreter Stefan Goronczy
Stellungnahme zur Petition Gleichstellungsarbeit in Glückstadt muss wieder hauptamtlich werden!
FDP, zuletzt bearbeitet am 09.02.2026
Ich lehne ab.
Ich danke den Initiatorinnen und Initiatoren der Petition sowie den zahlreichen Unterstützenden für
ihr Engagement und die große Aufmerksamkeit, die sie dem Thema Gleichstellung in Glückstadt
widmen. Gleichstellung ist ein wichtiges Anliegen, das ernst genommen werden muss und auch in
der kommunalen Politik seinen festen Platz hat.
Zunächst ist festzuhalten: Die Stadt Glückstadt erfüllt ihre gesetzlichen Verpflichtungen. Nach der
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sind Gemeinden verpflichtet, eine
Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Für Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnerinnen
und Einwohnern – wie Glückstadt – besteht dabei ausdrücklich kein gesetzlicher Zwang, diese Stelle
hauptamtlich auszugestalten. Die konkrete Organisationsform ist vielmehr durch die Kommune im
Rahmen ihrer Selbstverwaltung zu bestimmen. Diese Rechtslage ist eindeutig.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadtvertretung im Jahr 2024 nach ausführlicher Beratung bewusst
entschieden, die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten künftig ehrenamtlich auszugestalten.
Diese Entscheidung erfolgte nicht aus Geringschätzung der Gleichstellungsarbeit, sondern auf
Grundlage einer Abwägung zwischen gesetzlichem Auftrag, tatsächlichem Bedarf, organisatorischer
Umsetzbarkeit und finanzieller Leistungsfähigkeit der Stadt. Es handelte sich um eine sachliche und
rechtmäßige Grundsatzentscheidung, die zum damaligen Zeitpunkt von einer Mehrheit getragen
wurde.
Richtig ist, dass die ehrenamtliche Stelle bislang nicht neu besetzt werden konnte. Ebenso richtig ist
aber auch: In dem Zeitraum von rund eineinhalb Jahren ohne Besetzung hat es meines Wissens
keine einzige Anfrage, Beschwerde oder Eingabe an die Verwaltung gegeben, die eine akute oder
konkrete Problemlage im Bereich Gleichstellung erkennen ließe. Diese Tatsache gehört zu einer
vollständigen und ehrlichen Bewertung der Situation dazu.
Die Petition stellt die Situation teilweise anders dar und erweckt den Eindruck, die Stadt verweigere
Gleichstellungsarbeit oder lasse gesetzliche Pflichten bewusst unerfüllt. Diese Darstellung teile ich
ausdrücklich nicht. Weder Verwaltung noch Stadtvertretung stellen Gleichstellung als „nachrangig“
dar. Vielmehr geht es um die Frage, in welcher Form Gleichstellungsarbeit in einer Kleinstadt wie
Glückstadt sinnvoll, verhältnismäßig und dauerhaft tragfähig organisiert werden kann.
Auch der Wunsch nach einer hauptamtlichen Stelle ist legitim und als politische Forderung zulässig.
Er ersetzt jedoch nicht die notwendige Prüfung, ob Umfang, Aufgabenprofil und tatsächlicher
Bedarf eine solche Stelle aktuell rechtfertigen. Eine erneute Umstellung auf eine hauptamtliche
Lösung würde dauerhafte Haushaltsmittel binden und muss daher besonders sorgfältig begründet
werden. Aus meiner Sicht liegen hierfür derzeit keine neuen belastbaren Erkenntnisse vor, die eine
Abkehr von der erst kürzlich getroffenen Entscheidung zwingend erforderlich machen würden.
Unabhängig davon halte ich es für sinnvoll, das Thema weiterhin offen und sachlich zu diskutieren.
Sollte sich künftig zeigen, dass sich konkrete Bedarfe entwickeln oder strukturelle Defizite
entstehen, wird die Stadtvertretung diese selbstverständlich neu bewerten müssen.
Kommunalpolitik ist kein starres System, sondern lebt von Überprüfung, Anpassung und
Verantwortung.
Mein Anliegen ist es, die Gleichstellungsarbeit in Glückstadt rechtskonform, bedarfsgerecht und
verantwortungsvoll zu gestalten – ohne Symbolpolitik, aber mit Blick auf das, was für unsere Stadt
tatsächlich notwendig und leistbar ist.
Deshalb spreche ich mich dafür aus, die Ausschreibung erneut vorzunehmen, denn die Rahmenbedingungen haben sich in 2026 insofern verändert als die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit sich sehr deutlich erhöht hat.
| Stefan Goronczy | |
|---|---|
| Partei: | FDP |
| Fraktion: | FDP |
| Neuwahl: | 2023 |
| Funktion: | Stadtvertreter |
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